{"id":5227,"date":"2026-08-17T21:09:24","date_gmt":"2026-08-17T19:09:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=5227"},"modified":"2026-08-17T21:09:24","modified_gmt":"2026-08-17T19:09:24","slug":"lohnerhoehung-bleibt-trotz-aufhebung-der-side-letters-bestehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/08\/17\/lohnerhoehung-bleibt-trotz-aufhebung-der-side-letters-bestehen\/","title":{"rendered":"Lohnerh\u00f6hung bleibt trotz Aufhebung der Side Letters bestehen"},"content":{"rendered":"<p>Das Obergericht des Kantons Z\u00fcrich hatte zu beurteilen, ob ein sp\u00e4teres Amendment, mit welchem Side Letters und weitere Nebenvereinbarungen aufgehoben wurden, auch eine separat vereinbarte Lohnerh\u00f6hung beseitigte. Im <a href=\"https:\/\/www.gerichte-zh.ch\/fileadmin\/user_upload\/entscheide\/oeffentlich\/LA260011-O2.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil LA260011-O\/U vom 10. Mai 2026<\/a> verneinte das Obergericht dies: Entscheidend war, dass die Lohnerh\u00f6hung nicht in einem Side Letter, sondern in einem eigenst\u00e4ndigen Amendment zum Arbeitsvertrag vereinbart worden war.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ausgangslage<\/h3>\n<p>Der Arbeitnehmer trat am 15. Februar 2025 als Head Retail Sales mit einem Pensum von 80 % in die Dienste der Arbeitgeberin ein. F\u00fcr die ersten zw\u00f6lf Monate war zun\u00e4chst ein Bruttolohn von CHF 5&#8217;000 pro Monat vereinbart. In der Folge nahmen die Parteien mehrere Vertragsanpassungen vor.<\/p>\n<p>Von entscheidender Bedeutung war das <strong>\u00ab<\/strong>Amendment to Employment Agreement No. EC-2025\/02.B<strong>\u00bb<\/strong>. Darin wurde der Fixlohn ab dem 1. Mai 2025 auf CHF 14&#8217;166.66 brutto pro Monat f\u00fcr eine 100%-Stelle erh\u00f6ht. Auch die von der Arbeitgeberin f\u00fcr Mai und Juni 2025 ausgestellten Lohnabrechnungen gingen von diesem Betrag aus.<\/p>\n<p>Der Lohn f\u00fcr Mai 2025 wurde allerdings nicht bezahlt. Der Arbeitnehmer setzte der Arbeitgeberin am 12. Juni 2025 eine Frist von f\u00fcnf Tagen zur Zahlung des ausstehenden Lohns oder zur Leistung einer Sicherheit. Gleichzeitig behielt er sich die Arbeitsniederlegung und eine fristlose K\u00fcndigung vor. Nachdem die Mahnung unbeachtet geblieben war, k\u00fcndigte er das Arbeitsverh\u00e4ltnis am 7. Juli 2025 fristlos.<\/p>\n<p>Mit einer Teilklage verlangte der Arbeitnehmer anschliessend CHF 30&#8217;000 brutto beziehungsweise CHF 22&#8217;195.50 netto. Die Forderung betraf die L\u00f6hne f\u00fcr Mai und Juni 2025 sowie den anteiligen Lohn f\u00fcr die ersten sieben Tage des Juli 2025. Nicht Gegenstand des vorliegenden Berufungsentscheids war demgegen\u00fcber die Frage, ob die fristlose K\u00fcndigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt war.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sp\u00e4teres Amendment sollte Side Letters aufheben<\/h3>\n<p>Die Arbeitgeberin stellte sich auf den Standpunkt, der massgebende Fixlohn habe weiterhin lediglich CHF 5&#8217;000 pro Monat betragen.<\/p>\n<p>Sie berief sich insbesondere auf ein weiteres, vom 4. Juli 2025 datierendes \u00abAmendment to Employment Side Letters &amp; Investment Agreements\u00bb. Dieses sah unter anderem vor, dass bestimmte Side Letters aufgehoben und ohne weitere rechtliche Wirkung sein sollten. Nach Auffassung der Arbeitgeberin entfielen damit auch zus\u00e4tzliche Verg\u00fctungsanspr\u00fcche des Arbeitnehmers.<\/p>\n<p>Das Arbeitsgericht Z\u00fcrich folgte dieser Argumentation nicht und hiess die Teilklage im Wesentlichen gut. Dagegen erhob die Arbeitgeberin Berufung an das Obergericht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Lohnerh\u00f6hung beruhte nicht auf einem Side Letter<\/h3>\n<p>Das Obergericht best\u00e4tigte die Beurteilung der Vorinstanz.<\/p>\n<p>Ausschlaggebend war die genaue Zuordnung der verschiedenen vertraglichen Dokumente. Das Amendment vom 4. Juli 2025 bezog sich nach seinem Wortlaut auf die Side Letters und Investment Agreements. Die Vereinbarung eines Fixlohns von CHF 14&#8217;166.66 brutto pro Monat war jedoch gerade nicht Bestandteil eines dieser Side Letters. Sie war vielmehr im eigenst\u00e4ndigen \u00abAmendment to Employment Agreement No. EC-2025\/02.B\u00bb vereinbart worden. Dessen Zustandekommen war zudem nicht bestritten.<\/p>\n<p>Das Obergericht hielt fest, dass sich das sp\u00e4tere Amendment inhaltlich auf bestimmte Regelungsbereiche beschr\u00e4nkte, insbesondere auf Investment Agreements, Side Letters sowie B\u00fcrgschaften f\u00fcr potenzielle Verluste. Diese thematische Begrenzung sei abschliessend zu verstehen und erfasse keine weiteren vertraglichen Positionen oder Anspr\u00fcche. Wortlaut und Systematik liessen keinen Raum f\u00fcr eine Auslegung, nach welcher auch andere Vereinbarungen aufgehoben oder ge\u00e4ndert w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Hinzu kam, dass das Amendment selbst ausdr\u00fccklich vorsah, dass andere Vereinbarungen nicht ge\u00e4ndert w\u00fcrden, soweit dies nicht ausdr\u00fccklich festgehalten sei. Die separat vereinbarte Lohnerh\u00f6hung blieb deshalb vom sp\u00e4teren Amendment unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Bedeutung der Lohnabrechnungen<\/h3>\n<p>Auch die ausgestellten Lohnabrechnungen spielten im Verfahren eine Rolle. Die Arbeitgeberin hatte f\u00fcr Mai und Juni 2025 Abrechnungen erstellt, die einen Bruttomonatslohn von CHF 14&#8217;166.66 auswiesen. Diese Abrechnungen waren im erstinstanzlichen Verfahren nicht bestritten worden. Ebenso wenig hatte die Arbeitgeberin geltend gemacht, die entsprechenden L\u00f6hne bereits bezahlt zu haben.<\/p>\n<p>Die Vorinstanz ging deshalb davon aus, dass die Lohnerh\u00f6hung per 1. Mai 2025 unbestritten war. Im Berufungsverfahren setzte sich die Arbeitgeberin mit dieser Begr\u00fcndung nicht hinreichend auseinander. Das Obergericht liess es deshalb bei der vorinstanzlichen Feststellung bewenden.<\/p>\n<p>Der Fall zeigt damit auch in praktischer Hinsicht, dass Lohnabrechnungen nicht untersch\u00e4tzt werden sollten. Weist eine Arbeitgeberin \u00fcber mehrere Monate einen bestimmten Lohn aus, sollte sie sich bewusst sein, dass diese Abrechnungen in einem sp\u00e4teren Verfahren bei der Beurteilung der vereinbarten Verg\u00fctung von Bedeutung sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Berufung verlangt Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil<\/h3>\n<p>Der Entscheid ist auch aus prozessualer Sicht interessant. Das Obergericht erinnerte daran, dass das Berufungsverfahren keine blosse Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens darstellt. Wer Berufung erhebt, muss konkret aufzeigen, welche Erw\u00e4gungen der Vorinstanz angefochten werden und weshalb diese fehlerhaft sein sollen. Eine blosse Wiederholung des bereits vor erster Instanz vertretenen Standpunkts gen\u00fcgt nicht. Diese Anforderungen gelten auch in arbeitsrechtlichen Verfahren, die dem eingeschr\u00e4nkten Untersuchungsgrundsatz unterstehen.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der H\u00f6he des Fixlohns wiederholte die Arbeitgeberin nach Auffassung des Obergerichts im Wesentlichen ihre erstinstanzliche Argumentation, ohne sich gen\u00fcgend damit auseinanderzusetzen, dass die Vorinstanz die Lohnerh\u00f6hung sowohl auf das Amendment zum Arbeitsvertrag als auch auf die unbestritten gebliebenen Lohnabrechnungen gest\u00fctzt hatte.<\/p>\n<p>Die Berufung wurde deshalb abgewiesen, soweit darauf einzutreten war. Das Urteil des Arbeitsgerichts Z\u00fcrich wurde best\u00e4tigt. Die Arbeitgeberin blieb damit verpflichtet, dem Arbeitnehmer CHF 30&#8217;000 brutto beziehungsweise CHF 22&#8217;195.50 netto zuz\u00fcglich Zins zu bezahlen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Bedeutung f\u00fcr die Praxis<\/h3>\n<p>Der Entscheid enth\u00e4lt mehrere praxisrelevante Hinweise.<\/p>\n<p><strong>Erstens:<\/strong> Bestehen neben einem Arbeitsvertrag verschiedene Side Letters, Amendments und weitere Nebenvereinbarungen, ist genau zu unterscheiden, welches Dokument welche Rechte und Pflichten regelt. Die Aufhebung eines Side Letters beseitigt nicht ohne Weiteres Anspr\u00fcche, die in einer eigenst\u00e4ndigen \u00c4nderung des Arbeitsvertrags vereinbart wurden.<\/p>\n<p><strong>Zweitens:<\/strong> Soll eine neue Vereinbarung fr\u00fchere Vertrags\u00e4nderungen umfassend ersetzen oder aufheben, sollte eindeutig bezeichnet werden, welche Dokumente und Anspr\u00fcche davon erfasst werden. Gerade bei komplexen Vertragsstrukturen empfiehlt sich eine klare Regelung der Hierarchie und des Verh\u00e4ltnisses der einzelnen Vertragsdokumente zueinander.<\/p>\n<p><strong>Drittens:<\/strong> Auch die tats\u00e4chliche Vertragsabwicklung ist im Auge zu behalten. Lohnabrechnungen, welche einen bestimmten Lohn ausweisen, k\u00f6nnen in einem sp\u00e4teren Prozess erheblich sein \u2013 insbesondere dann, wenn sie nicht rechtzeitig bestritten oder korrigiert werden.<\/p>\n<p><strong>Viertens:<\/strong> Im Berufungsverfahren gen\u00fcgt es nicht, die bereits vor erster Instanz vorgebrachten Argumente nochmals zu wiederholen. Die Berufung muss sich konkret mit den tragenden Erw\u00e4gungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen.<\/p>\n<p>Der Entscheid LA260011-O\/U des Obergerichts des Kantons Z\u00fcrich vom 10. Mai 2026 verdeutlicht damit einen einfachen, aber wichtigen Grundsatz: Bei mehreren parallel bestehenden Vertragsdokumenten kommt es entscheidend darauf an, welche Vereinbarung einen Anspruch begr\u00fcndet und welche Vereinbarungen durch eine sp\u00e4tere Vertrags\u00e4nderung tats\u00e4chlich erfasst werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Beitr\u00e4ge zur Qualifikation von Vertr\u00e4gen:<\/h3>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/13\/angestellt-oder-nicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Angestellt oder nicht?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/21\/der-ceo-ohne-arbeitsvertrag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der CEO ohne Arbeitsvertrag<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/13\/unterrichtsvertrag-oderarbeitsvertrag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterrichtsvertrag oder Arbeitsvertrag?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/12\/21\/beratungsvertrag-mit-einmann-ag-als-arbeitsverhaeltnis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eBeratungsvertrag\u201c mit Einmann-AG als Arbeitsverh\u00e4ltnis<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/13\/unterrichtsvertrag-oderarbeitsvertrag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unterrichtsvertrag oder Arbeitsvertrag?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/16\/abgrenzung-des-arbeitsvertrages-vom-auftrag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Abgrenzung des\u00a0Arbeitsvertrages vom Auftrag<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/01\/30\/arbeitsvertrag-oder-nicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsvertrag oder nicht?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/01\/06\/sozialversicherungsgericht-zuerich-uber-fahrer-sind-unselbstaendige\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Sozialversicherungsgericht Z\u00fcrich: Uber-Fahrer sind Unselbst\u00e4ndige<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/03\/18\/qualifikationsmerkmale-des-arbeitsvertrags\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Qualifikationsmerkmale des Arbeitsvertrages<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/12\/14\/qualifikation-des-vertrages-fuer-honorarbezueger\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Qualifikation des Vertrages f\u00fcr Honorarbez\u00fcger<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/02\/08\/wann-qualifiziert-ein-vertrag-als-arbeitsvertrag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wann qualifiziert ein Vertrag als Arbeitsvertrag<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/11\/21\/die-angestellte-dentalhygienikerin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die angestellte Dentalhygienikerin<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/05\/24\/consulting-agreement-als-arbeitsvertrag-eingliederung-ist-entscheidend\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Consulting Agreement als Arbeitsvertrag: Eingliederung ist entscheidend<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/12\/08\/vertragsauslegung-unbeachtlichkeit-eines-freiwilligkeitsvorbehalts\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vertragsauslegung: Unbeachtlichkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/04\/18\/einbezug-und-auslegung-allgemeiner-anstellungsbedingungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Einbezug und Auslegung allgemeiner Anstellungsbedingungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/07\/29\/trotz-lohnabrechnung-kein-arbeitsvertrag-wann-liegt-eine-einfache-gesellschaft-vor\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Trotz Lohnabrechnung kein Arbeitsvertrag: Wann liegt eine einfache Gesellschaft vor?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/08\/05\/arbeitsvertrag-ohne-unterschrift-klinik-muss-vier-monatsloehne-bezahlen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsvertrag ohne Unterschrift: Klinik muss vier Monatsl\u00f6hne bezahlen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Obergericht des Kantons Z\u00fcrich hatte zu beurteilen, ob ein sp\u00e4teres Amendment, mit welchem Side Letters und weitere Nebenvereinbarungen aufgehoben wurden, auch eine separat vereinbarte Lohnerh\u00f6hung beseitigte. 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