{"id":5285,"date":"2026-09-22T19:32:54","date_gmt":"2026-09-22T17:32:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=5285"},"modified":"2026-09-22T20:01:25","modified_gmt":"2026-09-22T18:01:25","slug":"kind-vier-tage-im-spital-ab-1-juli-2027-neuer-betreuungsurlaub","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/09\/22\/kind-vier-tage-im-spital-ab-1-juli-2027-neuer-betreuungsurlaub\/","title":{"rendered":"Kind vier Tage im Spital: Ab 1. Juli 2027 neuer Betreuungsurlaub"},"content":{"rendered":"<p>Ab dem 1. Juli 2027 werden die Erwerbsersatzleistungen f\u00fcr Eltern ausgebaut. Besonders praxisrelevant ist eine neue Regelung f\u00fcr Eltern von hospitalisierten Kindern: Muss ein minderj\u00e4hriges Kind w\u00e4hrend mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen im Spital bleiben, kann neu ein Anspruch auf Betreuungsurlaub und Betreuungsentsch\u00e4digung entstehen \u2013 auch wenn das Kind nicht im bisherigen gesetzlichen Sinne \u00abgesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigt\u00bb ist.<\/p>\n<p>Daneben werden die Leistungen bei l\u00e4ngeren Spitalaufenthalten der Mutter nach der Geburt erweitert und die Anspr\u00fcche des andern Elternteils verbessert.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderungen treten am 1. Juli 2027 in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Bisher: Betreuungsurlaub nur bei schwerer gesundheitlicher Beeintr\u00e4chtigung<\/h3>\n<p>Nach geltendem Recht besteht ein Anspruch auf den bis zu 14-w\u00f6chigen Betreuungsurlaub nach Art. 329i OR nur, wenn ein Kind wegen Krankheit oder Unfall <strong>gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigt<\/strong> ist.<\/p>\n<p>Daf\u00fcr m\u00fcssen verschiedene Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. Insbesondere m\u00fcssen eine einschneidende Ver\u00e4nderung des k\u00f6rperlichen oder psychischen Zustands sowie ein erh\u00f6hter Betreuungsbedarf vorliegen. Zudem muss grunds\u00e4tzlich mit einer ung\u00fcnstigen oder zumindest schwer vorhersehbaren Entwicklung gerechnet werden.<\/p>\n<p>Ein mehrt\u00e4giger Spitalaufenthalt allein gen\u00fcgt deshalb nach geltendem Recht nicht zwingend.<\/p>\n<p>Das \u00e4ndert sich ab dem 1. Juli 2027.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Neu: Vier Tage im Spital gen\u00fcgen<\/h3>\n<p>Neu wird der Anspruch auf Betreuungsentsch\u00e4digung auf F\u00e4lle ausgeweitet, in denen ein minderj\u00e4hriges Kind w\u00e4hrend mindestens <strong>vier aufeinanderfolgenden Tagen hospitalisiert<\/strong> ist.<\/p>\n<p>F\u00fcr diesen Anspruch muss nicht zus\u00e4tzlich nachgewiesen werden, dass<\/p>\n<ul>\n<li>sich der Gesundheitszustand einschneidend ver\u00e4ndert hat oder<\/li>\n<li>eine schlechte Prognose besteht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Massgebend ist zun\u00e4chst die Dauer des Spitalaufenthalts.<\/p>\n<p>Damit k\u00f6nnen k\u00fcnftig beispielsweise auch Eltern eines Kindes Anspruch auf Betreuungsurlaub haben, das wegen einer Operation oder einer akuten Erkrankung w\u00e4hrend mehreren Tagen im Spital bleiben muss, ohne dass bereits die Voraussetzungen einer schweren gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigung erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Aber: Die EO bezahlt erst ab dem vierten Tag<\/h3>\n<p>Die Vier-Tage-Regel bedeutet nicht, dass die Erwerbsersatzordnung s\u00e4mtliche vier Tage \u00fcbernimmt.<\/p>\n<p>Es gilt eine Karenzfrist von drei Tagen.<\/p>\n<p>Die Betreuungsentsch\u00e4digung der EO wird erst ab dem vierten Tag des Spitalaufenthalts ausgerichtet.<\/p>\n<p>F\u00fcr die ersten drei Abwesenheitstage bleibt es grunds\u00e4tzlich bei den arbeitsrechtlichen Regeln \u00fcber die Betreuung kranker Kinder, insbesondere Art. 329h OR beziehungsweise gegebenenfalls Art. 324a OR.<\/p>\n<p>Besonders wichtig: Die dreit\u00e4gige Karenzfrist beginnt bei <strong>jedem neuen Spitalaufenthalt erneut<\/strong>, auch wenn mehrere Hospitalisierungen zeitlich kurz aufeinanderfolgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Wie lange dauert der neue Betreuungsurlaub?<\/h3>\n<p>Hier ist zwischen zwei unterschiedlichen F\u00e4llen zu unterscheiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Schwere gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung<\/h4>\n<p>Ist das Kind im Sinne des Gesetzes gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigt, bleibt es grunds\u00e4tzlich beim bisherigen System:<\/p>\n<p>Es besteht ein Betreuungsurlaub von h\u00f6chstens <strong>14 Wochen<\/strong>. Dieser kann innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Hospitalisierung von mindestens vier Tagen<\/h4>\n<p>Beim neuen Hospitalisierungstatbestand gelten andere Regeln.<\/p>\n<p>Der Urlaub entspricht grunds\u00e4tzlich der Dauer des Spitalaufenthalts sowie der anschliessenden notwendigen Genesungszeit.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Genesungsphase werden h\u00f6chstens <strong>drei Wochen<\/strong> ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Auch dieser Betreuungsurlaub darf insgesamt h\u00f6chstens 14 Wochen dauern.<\/p>\n<p>Anders als beim Betreuungsurlaub wegen schwerer gesundheitlicher Beeintr\u00e4chtigung k\u00f6nnen die Urlaubstage jedoch nicht w\u00e4hrend einer 18-monatigen Rahmenfrist frei verteilt werden. Sie m\u00fcssen w\u00e4hrend des Spitalaufenthalts beziehungsweise der anschliessenden Genesung bezogen werden.<\/p>\n<p>Nicht bezogene Urlaubstage verfallen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Der Urlaub kann trotzdem flexibel aufgeteilt werden<\/h3>\n<p>Die Eltern m\u00fcssen w\u00e4hrend des Spitalaufenthalts nicht zwingend w\u00e4hrend jedes einzelnen Tages Betreuungsurlaub beziehen.<\/p>\n<p>Der Urlaub kann zwischen den Eltern aufgeteilt und grunds\u00e4tzlich flexibel bezogen werden.<\/p>\n<p>Bei der Hospitalisierung gilt allerdings: F\u00fcr dasselbe Kind kann pro Tag grunds\u00e4tzlich nur ein Taggeld ausgerichtet werden.<\/p>\n<p>Damit unterscheidet sich dieser Fall wiederum vom Betreuungsurlaub wegen schwerer gesundheitlicher Beeintr\u00e4chtigung. Dort kann unter bestimmten Voraussetzungen die gleichzeitige Anwesenheit beider Eltern erforderlich sein.<\/p>\n<p>Die Dauer des Spitalaufenthalts und der anschliessenden Genesung muss \u00e4rztlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Beispiel<\/h3>\n<p>Ein zehnj\u00e4hriges Kind muss wegen einer Operation w\u00e4hrend acht Tagen im Spital bleiben.<\/p>\n<p>Nach heutiger Rechtslage besteht nicht allein wegen dieses Spitalaufenthalts automatisch ein Anspruch auf den 14-w\u00f6chigen Betreuungsurlaub. Es m\u00fcsste insbesondere gepr\u00fcft werden, ob eine schwere gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung im Sinne des Gesetzes vorliegt.<\/p>\n<p>Ab dem 1. Juli 2027 ist dies anders.<\/p>\n<p>Da das Kind mindestens vier aufeinanderfolgende Tage hospitalisiert ist, kann grunds\u00e4tzlich ein Anspruch auf Betreuungsurlaub entstehen.<\/p>\n<p>Die ersten drei Tage werden nicht \u00fcber die EO entsch\u00e4digt. Ab dem vierten Spitaltag kann Betreuungsentsch\u00e4digung ausgerichtet werden.<\/p>\n<p>Ist nach dem Spitalaustritt zus\u00e4tzlich eine Betreuung w\u00e4hrend der Genesung erforderlich, kann sich der Betreuungsurlaub um diese Zeit verl\u00e4ngern, h\u00f6chstens jedoch um drei Wochen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Sonderregel f\u00fcr Neugeborene<\/h3>\n<p>Eine wichtige Ausnahme gilt bei einem Spitalaufenthalt unmittelbar nach der Geburt.<\/p>\n<p>Ein solcher Spitalaufenthalt begr\u00fcndet nicht allein aufgrund der Vier-Tage-Regel einen Anspruch auf die neue Betreuungsentsch\u00e4digung.<\/p>\n<p>In diesen F\u00e4llen bestehen besondere Vorschriften rund um Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsentsch\u00e4digung. Ein Anspruch auf Betreuungsentsch\u00e4digung kann insbesondere weiterhin bestehen, wenn das Neugeborene gesundheitlich schwer beeintr\u00e4chtigt ist.<\/p>\n<p>Die Abgrenzung ist wichtig, weil die verschiedenen Anspr\u00fcche nicht beliebig miteinander kumuliert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Verl\u00e4ngerung der Mutterschaftsentsch\u00e4digung bei Hospitalisierung der Mutter<\/h3>\n<p>Eine weitere wichtige \u00c4nderung betrifft die Mutter selbst.<\/p>\n<p>Bisher kann die Mutterschaftsentsch\u00e4digung insbesondere verl\u00e4ngert werden, wenn das Neugeborene nach der Geburt w\u00e4hrend l\u00e4ngerer Zeit im Spital bleiben muss.<\/p>\n<p>Neu wird auch ein l\u00e4ngerer Spitalaufenthalt der <strong>Mutter<\/strong> ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Voraussetzung ist, dass der Spitalaufenthalt der Mutter oder des Neugeborenen mindestens zwei Wochen dauert und die Hospitalisierung innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt erfolgt.<\/p>\n<p>Die Voraussetzungen m\u00fcssen mit einem Arztzeugnis nachgewiesen werden.<\/p>\n<p>Dauert der Spitalaufenthalt weniger als 14 Tage, wird die Mutterschaftsentsch\u00e4digung grunds\u00e4tzlich w\u00e4hrend der normalen Dauer von 98 Tagen ausgerichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die bisherige Begrenzung auf 56 zus\u00e4tzliche Tage f\u00e4llt weg<\/h3>\n<p>Nach geltendem Recht ist die Verl\u00e4ngerung der Mutterschaftsentsch\u00e4digung wegen eines l\u00e4ngeren Spitalaufenthalts des Neugeborenen begrenzt.<\/p>\n<p>Diese Begrenzung auf <strong>56 zus\u00e4tzliche Tage<\/strong> f\u00e4llt mit der Revision weg.<\/p>\n<p>Neu richtet sich die Verl\u00e4ngerung grunds\u00e4tzlich nach der tats\u00e4chlichen Dauer des massgebenden Spitalaufenthalts.<\/p>\n<p>Sind sowohl die Mutter als auch das Neugeborene hospitalisiert, werden die beiden Spitalaufenthalte nicht zusammengerechnet.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Frage, ob die Mindestdauer erreicht wird, werden die Hospitalisierungen separat betrachtet. F\u00fcr die Dauer der Verl\u00e4ngerung wird grunds\u00e4tzlich auf den l\u00e4ngeren Spitalaufenthalt abgestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Mehr Urlaub f\u00fcr den andern Elternteil<\/h3>\n<p>Auch der Urlaub des andern Elternteils wird erweitert. Muss die Mutter innerhalb der ersten 14 Wochen nach der Geburt w\u00e4hrend mindestens zwei Wochen ununterbrochen im Spital bleiben, entstehen zus\u00e4tzliche Anspr\u00fcche.<\/p>\n<p>Der Anspruch auf die zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung entsteht ab dem 15. Tag der Hospitalisierung. Es k\u00f6nnen h\u00f6chstens 84 zus\u00e4tzliche Taggelder ausgerichtet werden.<\/p>\n<p>Die zus\u00e4tzlichen Urlaubstage m\u00fcssen zusammenh\u00e4ngend bezogen werden. Nimmt der andere Elternteil die Erwerbst\u00e4tigkeit vorzeitig wieder auf, endet der entsprechende Anspruch.<\/p>\n<p>Damit soll insbesondere erm\u00f6glicht werden, dass sich der andere Elternteil w\u00e4hrend eines l\u00e4ngeren Spitalaufenthalts der Mutter um das Neugeborene k\u00fcmmern kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Tod oder Totgeburt des Kindes<\/h3>\n<p>Ge\u00e4ndert wird auch die Rechtslage beim Tod des Kindes. Neu bleibt der Anspruch des andern Elternteils auf die entsprechende Entsch\u00e4digung und den Urlaub bestehen, wenn das Kind<\/p>\n<ul>\n<li>tot geboren wird,<\/li>\n<li>bei der Geburt stirbt oder<\/li>\n<li>innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt stirbt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei einer Totgeburt bestehen zus\u00e4tzliche gesetzliche Voraussetzungen. Insbesondere muss die Schwangerschaft f\u00fcr den Anspruch des andern Elternteils mindestens 23 Wochen gedauert haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Neue EO-Zulagen f\u00fcr Eltern<\/h3>\n<p>Die Revision enth\u00e4lt daneben weitere \u00c4nderungen. Personen, die einen \u00fcber die EO entsch\u00e4digten Urlaub beziehen, erhalten neu unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Zugang zu Leistungen, die bisher haupts\u00e4chlich Dienstleistenden vorbehalten waren.<\/p>\n<p>Dazu geh\u00f6ren insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>die Betriebszulage f\u00fcr Selbstst\u00e4ndigerwerbende und<\/li>\n<li>die Zulage f\u00fcr zus\u00e4tzliche institutionelle Kinderbetreuungskosten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die bisherige EO-Kinderzulage wird dagegen aufgehoben.<\/p>\n<p>Bei der Zulage f\u00fcr Betreuungskosten werden grunds\u00e4tzlich zus\u00e4tzliche Kosten einer institutionellen Kinderbetreuung ber\u00fccksichtigt. Dazu k\u00f6nnen etwa Kinderkrippen, Horte, schulerg\u00e4nzende Betreuung oder organisierte Tagesfamilien geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Privat organisierte Betreuung ausserhalb entsprechender Strukturen sowie Transportkosten werden grunds\u00e4tzlich nicht verg\u00fctet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Was m\u00fcssen Arbeitgeber beachten?<\/h3>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber ist insbesondere die neue Vier-Tage-Regel relevant.<\/p>\n<p>Ab dem 1. Juli 2027 sollte bei l\u00e4ngeren Erkrankungen oder Unf\u00e4llen eines Kindes nicht mehr lediglich gepr\u00fcft werden, ob ein Anspruch nach Art. 329h OR besteht.<\/p>\n<p>Bei einem Spitalaufenthalt von mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen kann zus\u00e4tzlich ein gesetzlicher Betreuungsurlaub nach Art. 329i OR entstehen.<\/p>\n<p>Arbeitgeber sollten deshalb insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Personalreglemente und Abwesenheitsrichtlinien \u00fcberpr\u00fcfen;<\/li>\n<li>HR und Payroll \u00fcber die neue Vier-Tage-Regel informieren;<\/li>\n<li>zwischen den ersten drei Abwesenheitstagen und der anschliessenden EO-finanzierten Abwesenheit unterscheiden;<\/li>\n<li>bei l\u00e4ngeren Hospitalisierungen die Dauer einer allf\u00e4lligen Genesungsphase ber\u00fccksichtigen;<\/li>\n<li>entsprechende Arztzeugnisse verlangen;<\/li>\n<li>die Abwicklung mit der zust\u00e4ndigen Ausgleichskasse sicherstellen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch bei l\u00e4ngeren Spitalaufenthalten der Mutter nach einer Geburt m\u00fcssen k\u00fcnftig zus\u00e4tzliche Anspr\u00fcche auf Mutterschaftsurlaub beziehungsweise Urlaub des andern Elternteils gepr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>Die \u00c4nderung per 1. Juli 2027 erweitert den arbeitsrechtlichen Schutz von Eltern erheblich.<\/p>\n<p>Besonders bedeutsam ist die neue Regel f\u00fcr hospitalisierte Kinder. Ein Anspruch auf Betreuungsurlaub setzt k\u00fcnftig nicht mehr zwingend eine schwere gesundheitliche Beeintr\u00e4chtigung voraus. Bei einem Spitalaufenthalt von mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen kann bereits aufgrund der Hospitalisierung ein Anspruch entstehen.<\/p>\n<p>Dabei darf die neue Regel jedoch nicht mit dem bisherigen 14-w\u00f6chigen Betreuungsurlaub bei schwerer gesundheitlicher Beeintr\u00e4chtigung gleichgesetzt werden.<\/p>\n<p>Bei einer Hospitalisierung gelten eigene Regeln: Die EO setzt erst am vierten Spitaltag ein, der Urlaub ist grunds\u00e4tzlich w\u00e4hrend der Hospitalisierung und einer anschliessenden Genesungsphase zu beziehen und die Genesungsphase wird h\u00f6chstens w\u00e4hrend drei Wochen ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber bedeutet dies: Vier Spitaltage eines Kindes werden ab dem 1. Juli 2027 zu einer wichtigen arbeitsrechtlichen Schwelle.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Ferienrecht (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/08\/gekuendigt-freigestellt-und-krank-was-passiert-mit-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gek\u00fcndigt, freigestellt und krank \u2013 was passiert mit den Ferien?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/05\/kurzfristige-zwangsferien-aufgrund-der-coronapandemie\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzfristige Zwangsferien aufgrund der Coronapandemie<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/31\/wann-darf-der-ferienanspruch-gekuerzt-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wann darf der Ferienanspruch gek\u00fcrzt werden?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/06\/verjaehrung-von-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verj\u00e4hrung von Ferien<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/24\/krank-in-den-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krank in den Ferien bedeutet nicht immer Ferienunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/23\/ferienbezug-waehrend-freistellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienbezug w\u00e4hrend Freistellung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/11\/ferienlohn-inbegriffen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eFerienlohn inbegriffen\u201c<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/31\/ferienrecht-was-gilt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienrecht \u2013 was gilt?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/12\/ferienkuerzung-bei-unverschuldeter-arbeitsverhinderung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienk\u00fcrzung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/07\/01\/allgemeines-ueber-die-ferien-aus-dem-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeines \u00fcber die Ferien aus dem Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/01\/03\/zeitpunkt-der-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitpunkt der Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/24\/auswirkungen-von-corona-auf-die-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auswirkungen von Corona auf die Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/06\/09\/provisionen-und-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Provisionen und Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/21\/auszahlung-ferienlohn-unregelmaessige-taetigkeit-auch-bei-vollzeitanstellung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auszahlung Ferienlohn: Unregelm\u00e4ssige T\u00e4tigkeit auch bei Vollzeitanstellung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/02\/rueckzahlung-zuviel-bezahlter-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">R\u00fcckzahlung zuviel bezahlter Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/08\/verweigerung-des-ferienlohnes\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verweigerung des Ferienlohnes<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/02\/freiwilliger-einsatz-fuer-den-sport-die-sicht-des-arbeitsrechts\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Freiwilliger Einsatz f\u00fcr den Sport<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/10\/11\/der-neue-betreuungsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der neue Betreuungsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/07\/31\/pflegeurlaub-zur-betreuung-von-gesundheitlich-schwer-beeintraechtigten-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pflegeurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/10\/02\/verlaengerter-mutterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verl\u00e4ngerter Mutterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/04\/16\/neuer-adoptionsurlaub-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Adoptionsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/27\/der-neue-vaterschaftsurlaub\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Vaterschaftsurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/02\/13\/urlaub-fuer-ausserschulische-jugendarbeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Jugendurlaub<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/03\/02\/achtung-keine-auszahlung-des-ferienlohnes-bei-vollzeitbeschaeftigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Achtung: Keine Auszahlung des Ferienlohnes bei Vollzeitbesch\u00e4ftigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/11\/03\/ist-der-bezug-von-ferien-waehrend-der-freistellung-moeglich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ist der Bezug von Ferien w\u00e4hrend der Freistellung m\u00f6glich<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/02\/12\/notwendiger-protest-bei-kurzfristig-angeordneten-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Notwendiger Protest bei kurzfristig angeordneten Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/10\/19\/schadenersatzpflicht-wegen-abgesagter-ferien\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schadenersatzpflicht wegen abgesagter Ferien<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/12\/24\/arbeitsfrei-am-2-januar\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsfrei am 2. Januar?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/06\/08\/arbeitsfrei-an-pfingstmontag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsfrei an Pfingstmontag?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/12\/12\/arbeiten-ueber-weihnachten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeiten \u00fcber Weihnachten?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/12\/15\/brueckentage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201eBr\u00fcckentage\u201c<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/12\/26\/ferienrecht-in-der-schweiz-ein-leitfaden-zu-anspruch-kuerzung-und-entschaedigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ferienrecht in der Schweiz: Ein Leitfaden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/01\/02\/keine-teilweise-ferienunfaehigkeit\/\">Keine teilweise Ferienunf\u00e4higkeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/07\/31\/krank-gekuendigt-ferien-weg-die-7-haeufigsten-irrtuemer-im-schweizer-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Krank, gek\u00fcndigt, Ferien weg? Die 7 h\u00e4ufigsten Irrt\u00fcmer im Schweizer Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 1. Juli 2027 werden die Erwerbsersatzleistungen f\u00fcr Eltern ausgebaut. Besonders praxisrelevant ist eine neue Regelung f\u00fcr Eltern von hospitalisierten Kindern: Muss ein minderj\u00e4hriges Kind w\u00e4hrend mindestens vier aufeinanderfolgenden Tagen im Spital bleiben, kann neu ein Anspruch auf Betreuungsurlaub und Betreuungsentsch\u00e4digung entstehen \u2013 auch wenn das Kind nicht im bisherigen gesetzlichen Sinne \u00abgesundheitlich schwer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":1624,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-5285","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5285","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5285"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5285\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5287,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5285\/revisions\/5287"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1624"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5285"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5285"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5285"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}