{"id":5311,"date":"2026-10-03T00:39:13","date_gmt":"2026-10-02T22:39:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=5311"},"modified":"2026-10-02T11:42:34","modified_gmt":"2026-10-02T09:42:34","slug":"mangelhafte-arbeit-rechtfertigt-nicht-ohne-weiteres-einen-lohnstopp","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/10\/03\/mangelhafte-arbeit-rechtfertigt-nicht-ohne-weiteres-einen-lohnstopp\/","title":{"rendered":"Mangelhafte Arbeit rechtfertigt nicht ohne Weiteres einen Lohnstopp"},"content":{"rendered":"<p>Arbeitnehmende schulden grunds\u00e4tzlich Arbeitsleistung und keinen garantierten wirtschaftlichen Erfolg. Beanstandete Arbeit oder eine bef\u00fcrchtete R\u00fcckforderung durch einen Kunden rechtfertigen deshalb nicht ohne Weiteres, den gesamten Lohn zur\u00fcckzuhalten. Dies verdeutlicht das <a href=\"https:\/\/www.gerichte-zh.ch\/fileadmin\/user_upload\/entscheide\/oeffentlich\/AH260006-D3.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil des Arbeitsgerichts Dielsdorf AH260006-D vom 9. Juni 2026<\/a>, ver\u00f6ffentlicht am 30. September 2026. Neben dem Lohnanspruch behandelt der Entscheid den Beweis des Stundenansatzes und die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Familienzulagen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Pflegeleistungen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag<\/h3>\n<p>Der Arbeitnehmer erbrachte zwischen Juni und August 2025 Pflegeleistungen auf der Grundlage eines m\u00fcndlichen Arbeitsvertrags. Er machte einen vereinbarten Stundenlohn von CHF 40 brutto geltend. Die Arbeitgeberin ging dagegen von CHF 35 brutto aus. Der h\u00f6here Ansatz sollte nach ihrer Darstellung nur gelten, wenn die Krankenkasse die Leistungen \u00fcbernehme, die erforderlichen Berichte eingereicht und weitere Voraussetzungen erf\u00fcllt seien.<\/p>\n<p>Die Arbeitgeberin hatte keinen Lohn bezahlt. Sie verlangte eine Korrektur von Berichten und verwies auf das Risiko, dass die Versicherung bereits ausgerichtete Verg\u00fctungen sp\u00e4ter zur\u00fcckfordern k\u00f6nnte. In diesem Fall bef\u00fcrchtete sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Nach einer vereinbarten Korrektur der Juli-Abrechnung um 10.24 Stunden waren die zu verg\u00fctenden 119.68 Arbeitsstunden hingegen unbestritten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Arbeitsleistung und wirtschaftlicher Erfolg sind zu unterscheiden<\/h3>\n<p>Das Gericht hielt in Erw\u00e4gung III.1.1 und III.1.2 fest, dass aus dem Arbeitsvertrag kein garantierter Arbeitserfolg geschuldet war. Die geltend gemachten M\u00e4ngel der Berichte und das Risiko einer sp\u00e4teren R\u00fcckforderung durch die Krankenkasse beseitigten den Lohnanspruch f\u00fcr die geleistete Arbeit nicht. Die Arbeitgeberin konnte die gesamte Verg\u00fctung deshalb nicht von einer nachtr\u00e4glichen Kl\u00e4rung dieser Risiken abh\u00e4ngig machen.<\/p>\n<p>Unsere erg\u00e4nzende Einordnung: Die Formulierung des Gerichts, die Arbeitsqualit\u00e4t sei f\u00fcr die Erf\u00fcllung der vertraglichen Pflicht unerheblich, darf nicht verallgemeinert werden. Arbeitnehmende unterstehen der Sorgfaltspflicht nach Art. 321a OR und k\u00f6nnen nach Art. 321e OR f\u00fcr absichtlich oder fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den haften. Lohnanspruch und m\u00f6gliche Haftung sind jedoch getrennt zu pr\u00fcfen. Eine Beanstandung beseitigt nicht automatisch den Lohnanspruch; ein behaupteter Schadenersatzanspruch muss nach den gesetzlichen Regeln begr\u00fcndet werden. Ein bloss bef\u00fcrchteter sp\u00e4terer Verlust gen\u00fcgt hierf\u00fcr nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Auch eine Verrechnung hat gesetzliche Grenzen<\/h3>\n<p>Will ein Arbeitgeber einen eigenen Schadenersatzanspruch mit Lohn verrechnen, ist zus\u00e4tzlich Art. 323b Abs. 2 OR zu beachten. Grunds\u00e4tzlich ist eine Verrechnung nur im Umfang des pf\u00e4ndbaren Lohnanteils zul\u00e4ssig. F\u00fcr Ersatzforderungen wegen absichtlich zugef\u00fcgten Schadens sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Lohnpflicht, Bestand einer Gegenforderung und Zul\u00e4ssigkeit der Verrechnung sind damit getrennte Fragen.<\/p>\n<p>Diese Grenzen sind besonders relevant, wenn ein Unternehmen mit Auftraggebern, Versicherungen oder anderen Kostentr\u00e4gern abrechnet. Ob und wann ein Dritter bezahlt, betrifft zun\u00e4chst die wirtschaftlichen Beziehungen des Unternehmens. Ein allgemeiner Vorbehalt, wonach Lohn erst nach endg\u00fcltiger Genehmigung s\u00e4mtlicher Abrechnungen bezahlt werde, kann deshalb nicht ohne Pr\u00fcfung der konkreten Vereinbarung und der zwingenden arbeitsrechtlichen Vorgaben als wirksam vorausgesetzt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Der h\u00f6here Stundenansatz muss bewiesen werden<\/h3>\n<p>Der Arbeitnehmer setzte sich beim Grundsatz der Lohnzahlung durch, konnte aber den behaupteten Ansatz von CHF 40 brutto nicht beweisen. Die elektronische Korrespondenz zeigte lediglich, dass \u00fcber den Stundenlohn gesprochen worden war. Das Gericht rechnete deshalb mit CHF 35 brutto pro Stunde. Nach seiner Auslegung waren darin die in den Abrechnungen ausgewiesenen Anteile f\u00fcr Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn enthalten; Wochenendzulagen verg\u00fctete es zus\u00e4tzlich. Der Betrag von CHF 35 war somit nach der gerichtlichen Berechnung kein Grundstundenlohn vor s\u00e4mtlichen Zuschl\u00e4gen.<\/p>\n<p>Ein schriftlicher Vertrag ist f\u00fcr den Abschluss eines Arbeitsvertrags grunds\u00e4tzlich nicht erforderlich. Das Beweisrisiko einer m\u00fcndlichen Lohnabrede bleibt dennoch erheblich. Wer einen h\u00f6heren als den anerkannten Ansatz verlangt, muss die entsprechende Vereinbarung nachweisen. Eine kurze schriftliche Best\u00e4tigung sollte deshalb nicht nur den Betrag nennen, sondern auch festhalten, ob es sich um einen Brutto- oder Nettolohn handelt und welche zus\u00e4tzlichen Verg\u00fctungsbestandteile vereinbart sind. Massgeblich sind hierzu die Erw\u00e4gungen III.1.3 und III.1.4.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Ferienlohn braucht eine eigenst\u00e4ndige Pr\u00fcfung<\/h3>\n<p>Bei der Berechnung des Stundenlohns setzte sich das Gericht auch mit ausgewiesenen Zuschl\u00e4gen f\u00fcr Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn auseinander. Diese Berechnung darf nicht als allgemeine Erlaubnis verstanden werden, Ferienlohn bei jeder Stundenlohnanstellung laufend auszuzahlen. Der Entscheid enth\u00e4lt hierzu keine umfassende Pr\u00fcfung der bundesgerichtlichen Voraussetzungen.<\/p>\n<p>Nach Art. 329d OR ist der Ferienlohn grunds\u00e4tzlich w\u00e4hrend des Ferienbezugs zu bezahlen; Ferien d\u00fcrfen im laufenden Arbeitsverh\u00e4ltnis grunds\u00e4tzlich nicht durch Geldleistungen ersetzt werden. Die Ausnahme einer laufenden Ferienlohnabgeltung ist eng begrenzt. Erforderlich sind eine unregelm\u00e4ssige Besch\u00e4ftigung und klare Angaben zur Abgeltung. Liegt ein schriftlicher Vertrag vor, muss er den Ferienlohnanteil als Betrag oder Prozentsatz gesondert ausweisen; dasselbe gilt f\u00fcr jede einzelne Lohnabrechnung. Auch bei einem m\u00fcndlichen Vertrag muss die Abgeltung vereinbart und der Ferienlohnanteil in den Abrechnungen ausgewiesen sein. Ein Stundenlohn oder die Angabe \u00abFerienlohn inbegriffen\u00bb gen\u00fcgt nicht.<\/p>\n<p>BGE 149 III 202, Erw\u00e4gungen 2.2.1 bis 2.2.3, verlangt un\u00fcberwindbare Schwierigkeiten, die eine Auszahlung w\u00e4hrend der Ferien praktisch undurchf\u00fchrbar machen. Monatliche Schwankungen bei einer Vollzeitbesch\u00e4ftigung f\u00fcr denselben Arbeitgeber rechtfertigen keine laufende Abgeltung. Auch regelm\u00e4ssige Zulagen sind anhand des w\u00e4hrend der Ferien fortbestehenden Lohnanspruchs zu pr\u00fcfen. Die Berechnung im Dielsdorfer Einzelfall begr\u00fcndet deshalb keine allgemeine Regel, wonach Wochenendzulagen stets aus der Ferienlohnbasis ausgeschlossen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Lohnzahlung und Familienzulagen haben unterschiedliche Grundlagen<\/h3>\n<p>Das Gericht sprach Nettol\u00f6hne von CHF 1\u2019143 f\u00fcr Juni, CHF 1\u2019302.60 f\u00fcr Juli und CHF 1\u2019726.40 f\u00fcr August 2025 zu, insgesamt CHF 4\u2019172, jeweils mit 5 Prozent Verzugszins ab dem Folgemonat. Die verlangten Familienzulagen von CHF 1\u2019200 wurden mangels Passivlegitimation der Arbeitgeberin abgewiesen. F\u00fcr den gesetzlichen Leistungsanspruch ist die Familienausgleichskasse Schuldnerin; die Arbeitgeberin fungiert als Zahlstelle. Die Erw\u00e4gung III.3 st\u00fctzt sich hierf\u00fcr auf BGE 140 V 233, Erw\u00e4gung 3.1. Damit wurde nicht entschieden, dass dem Arbeitnehmer materiell keine Familienzulagen zust\u00fcnden. Pflichten der Arbeitgeberin bei Anmeldung und Weiterleitung sind davon zu unterscheiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Lohn (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/16\/lohn-fuer-die-umkleidezeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohn f\u00fcr die Umkleidezeit<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/10\/lohnfortzahlungspflicht-bei-verschnupften-kindern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnfortzahlungspflicht bei \u00abverschnupften\u00bb Kindern<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/21\/verrechnung-von-lohnforderungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verrechnung von Lohnforderungen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/29\/der-der-arbeitnehmer-ueber-den-lohn-sprechen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Darf der Arbeitnehmer \u00fcber den Lohn sprechen?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/04\/11\/lohngleichheitsanalyse\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohngleichheitsanalyse<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/03\/19\/bonus-als-lohnbestandteil-qualifiziert\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bonus als Lohnbestandteil qualifiziert<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/20\/die-lohnhoehe\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Die Lohnh\u00f6he<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/02\/euroloehne\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Eurol\u00f6hne<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/03\/05\/lohnrechner-fuer-entsendefirmen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnrechner f\u00fcr Entsendefirmen<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/19\/streitwert-der-lohnklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Streitwert der Lohnklage<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/11\/26\/die-insolvenzentschaedigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anspruch auf die Insolvenzentsch\u00e4digung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/06\/23\/neue-mindestlohnvorschriften-im-kanton-basel-stadt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mindestlohnvorschriften im Kanton Basel Stadt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/01\/31\/mindestlohn-kanton-tessin\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mindestlohn im Kanton Tessin<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/12\/09\/erhoehte-mindestloehne-fuer-haushaltsangestellte-gemaess-nav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erh\u00f6hte Mindestl\u00f6hne f\u00fcr Hausangestellte gem\u00e4ss NAV<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/11\/07\/universitaetsspital-zuerich-keine-entschaedigung-fuer-umkleidezeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Universit\u00e4tsspital Z\u00fcrich: Keine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Umkleidezeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2023\/06\/19\/neue-mindestloehne-in-zuerich-und-winterthur\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Mindestl\u00f6hne in Z\u00fcrich und Winterthur<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/01\/01\/lohnverzicht-beim-feierabendbier\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohnverzicht beim Feierabendbier<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/12\/05\/verwaltungsgericht-hebt-mindestloehne-in-zuerich-und-winterthur-auf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verwaltungsgericht hebt Mindestl\u00f6hne in Z\u00fcrich und Winterthur auf<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/08\/08\/versehentliche-lohnzahlung-nach-beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Versehentliche Lohnzahlung nach Beendiugng des Arbeitsverh\u00e4ltnisses<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/12\/31\/lohndiskriminierung-und-lohngleichheitsklage\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohndiskriminierung und Lohngleichheitsklage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/11\/08\/lohngleichheit-in-der-bundesverwaltung-gewaehrleistet\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Lohngleichheit in der Bundesverwaltung gew\u00e4hrleistet<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2025\/12\/06\/erhoehung-der-mindestloehne-fuer-hausangestelle\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erh\u00f6hung der Mindestl\u00f6hne f\u00fcr Hausangestellte<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/01\/27\/auskunfts-und-einsichtsrechte-bei-gewinnabhaengigen-anspruechen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Auskunfts- und Einsichtsrechte bei gewinnabh\u00e4ngigen Anspr\u00fcchen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/02\/14\/der-gerechte-lohn-warum-papst-leo-xiii-weiter-ging-als-das-schweizer-recht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der \u00abgerechte Lohn\u00bb \u2013 warum Papst Leo XIII. weiter ging als das Schweizer Recht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/04\/23\/provision-trotz-bloss-koordinativer-taetigkeit-und-missbraeuchliche-kuendigung-wegen-geltendmachung-der-forderung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Provision trotz bloss koordinativer T\u00e4tigkeit \u2013 und missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung wegen Geltendmachung der Forderung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/05\/15\/rechtzeitige-geltendmachung-von-arbeitgeberanspruechen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Rechtzeitige Geltendmachung von Arbeitgeberanspr\u00fcchen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitnehmende schulden grunds\u00e4tzlich Arbeitsleistung und keinen garantierten wirtschaftlichen Erfolg. 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