{"id":5335,"date":"2026-10-13T00:18:12","date_gmt":"2026-10-12T22:18:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=5335"},"modified":"2026-10-10T21:01:40","modified_gmt":"2026-10-10T19:01:40","slug":"strafrechtliche-verantwortung-bei-ungenuegender-aufsicht-ueber-lernende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/10\/13\/strafrechtliche-verantwortung-bei-ungenuegender-aufsicht-ueber-lernende\/","title":{"rendered":"Strafrechtliche Verantwortung bei ungen\u00fcgender Aufsicht \u00fcber Lernende"},"content":{"rendered":"<p>Wer Lernenden gef\u00e4hrliche Arbeiten \u00fcbertr\u00e4gt, muss die daf\u00fcr vorgeschriebene Aufsicht tats\u00e4chlich sicherstellen. Eine vorg\u00e4ngige Instruktion kann eine notwendige \u00dcberwachung nicht ersetzen. Im <a href=\"http:\/\/relevancy.bger.ch\/php\/aza\/http\/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F03-07-2026-7B_1323-2024&amp;lang=de&amp;type=show_document\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Urteil 7B_1323\/2024 vom 3. Juli 2026<\/a> best\u00e4tigte das Bundesgericht die Verurteilung eines Berufsbildners wegen fahrl\u00e4ssiger schwerer K\u00f6rperverletzung, nachdem ein Lernender an einer Fr\u00e4smaschine schwere Verletzungen erlitten hatte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Der Lehrvertrag verpflichtet zur Ausbildung<\/h3>\n<p>Der Lehrvertrag ist ein besonderer Arbeitsvertrag. Nach Art. 344 OR verpflichtet sich der Arbeitgeber, die lernende Person f\u00fcr eine bestimmte Berufst\u00e4tigkeit fachgem\u00e4ss auszubilden; diese arbeitet zu diesem Zweck im Dienst des Arbeitgebers. Die Ausbildung pr\u00e4gt somit das Vertragsverh\u00e4ltnis. Der Einsatz als Arbeitskraft muss dem Ausbildungsziel entsprechen und darf dieses nicht verdr\u00e4ngen.<\/p>\n<p>Art. 345a Abs. 1 OR verlangt, dass die Ausbildung unter der Verantwortung einer Fachkraft erfolgt, welche die erforderlichen beruflichen F\u00e4higkeiten und pers\u00f6nlichen Eigenschaften besitzt. Die gesetzlich vorgesehene Zeit f\u00fcr Berufsfachschule, \u00fcberbetriebliche Kurse und Pr\u00fcfungen ist ohne Lohnabzug einzur\u00e4umen. Berufsfremde Arbeiten und Akkordarbeiten d\u00fcrfen nur \u00fcbertragen werden, soweit sie mit dem zu erlernenden Beruf zusammenh\u00e4ngen und die Ausbildung nicht beeintr\u00e4chtigen (Art. 345a Abs. 2 und 4 OR). Der Ausbildungsbetrieb muss daher nicht nur Aufgaben verteilen, sondern einen geeigneten Lernprozess organisieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>F\u00fcrsorgepflicht und Schutz vor Arbeitsunf\u00e4llen<\/h3>\n<p>Nach Art. 328 OR muss der Arbeitgeber zum Schutz von Leben, Gesundheit und pers\u00f6nlicher Integrit\u00e4t die Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, technisch anwendbar und den betrieblichen Verh\u00e4ltnissen angemessen sind, soweit sie ihm mit R\u00fccksicht auf das einzelne Arbeitsverh\u00e4ltnis und die Art der Arbeit billigerweise zugemutet werden k\u00f6nnen. Hinzu kommen die \u00f6ffentlichrechtlichen Vorgaben des Arbeitsgesetzes und der Unfallverh\u00fctung, insbesondere Art. 6 ArG und Art. 82 UVG. Verbindliche Schutzvorschriften k\u00f6nnen nicht durch eine allgemeine Berufung auf betriebliche Zweckm\u00e4ssigkeit ersetzt werden.<\/p>\n<p>Die n\u00f6tige Instruktion und Kontrolle h\u00e4ngen auch von Erfahrung, Ausbildung und konkreter Gefahr ab. Einer ausgebildeten, erfahrenen Fachperson kann anderes zugetraut werden als einem Lernenden, der eine Maschine erstmals bedient. Nach der Rechtsprechung umfasst die F\u00fcrsorgepflicht auch das Erkennen ungew\u00f6hnlicher Gefahren, die Aufkl\u00e4rung dar\u00fcber und die Kontrolle der Sicherheitsmassnahmen. Vorhersehbare Unachtsamkeiten und Fehler m\u00fcssen in die Schutzorganisation einbezogen werden. Eine unterschriebene Instruktionsbest\u00e4tigung kann eine Schulung dokumentieren, beantwortet aber noch nicht, ob die anschliessende Arbeit sicher organisiert war.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Gef\u00e4hrliche Arbeiten und Jugendarbeitsschutz<\/h3>\n<p>F\u00fcr Jugendliche unter 18 Jahren gilt ein besonderer Schutz. Gef\u00e4hrliche Arbeiten sind nach Art. 4 ArGV 5 grunds\u00e4tzlich verboten. F\u00fcr eine berufliche Grundbildung k\u00f6nnen unter den Voraussetzungen von Art. 4a ArGV 5 Ausnahmen f\u00fcr Jugendliche ab 15 Jahren bestehen. Dabei sind die einschl\u00e4gige Bildungsverordnung, die vorgesehenen begleitenden Massnahmen und die kantonale Bildungsbewilligung zu beachten. Es gen\u00fcgt somit nicht, dass eine T\u00e4tigkeit zum Beruf geh\u00f6rt oder im Betrieb regelm\u00e4ssig vorkommt.<\/p>\n<p>Die Schutzvorgaben k\u00f6nnen eine bestimmte Instruktion, einen vorausgesetzten Ausbildungsstand und eine laufende \u00dcberwachung verlangen. Art. 19 ArGV 5 sieht zudem eine ausreichende und angemessene Information und Anleitung durch eine bef\u00e4higte erwachsene Person vor. Welche Aufsicht erforderlich ist, muss f\u00fcr die konkrete T\u00e4tigkeit und Ausbildung gekl\u00e4rt werden. Auch die jugendliche Eigenverantwortung hebt vorgeschriebene Schutzmassnahmen nicht auf. F\u00fcr \u00e4ltere Unfallereignisse ist die damals geltende Rechtslage massgebend; die heutige Systematik der Ausnahmebestimmungen darf nicht unbesehen auf den Unfallzeitpunkt \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Der Unfall an der Fr\u00e4smaschine<\/h3>\n<p>Der verletzte Lernende befand sich im ersten Lehrjahr als Polymechaniker EFZ. Am Tag vor dem Unfall hatten die Lernenden erstmals an der Fr\u00e4smaschine gearbeitet, unter st\u00e4ndiger Aufsicht ihres Berufsbildners. Dieser gab ihnen den Auftrag, am folgenden Tag w\u00e4hrend seiner Abwesenheit weiter an der Maschine zu arbeiten.<\/p>\n<p>Nach den im Fall massgebenden Jugendarbeitsschutzvorschriften durfte dies nur geschehen, wenn die st\u00e4ndige \u00dcberwachung durch eine Fachkraft gew\u00e4hrleistet war. Eine solche \u00dcberwachung fehlte am Unfalltag. Der Lernende griff versehentlich von unten an die laufende Maschine. Sein Handschuh wurde erfasst und eingezogen. Er erlitt komplexe Schnittverletzungen an der linken Hand und am Unterarm.<\/p>\n<p>Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte den Berufsbildner wegen fahrl\u00e4ssiger schwerer K\u00f6rperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagess\u00e4tzen zu CHF 180 und einer Busse von CHF 1\u2019500, als Zusatzstrafe zu einem fr\u00fcheren Strafbefehl. Es stellte ausserdem dem Grundsatz nach seine Schadenersatzpflicht gegen\u00fcber dem Lernenden fest. Das Bundesgericht wies die dagegen gerichtete Beschwerde ab.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Die Sorgfaltspflicht des Berufsbildners<\/h3>\n<p>Die strafrechtliche Beurteilung st\u00fctzte sich auf Art. 125 Abs. 2 StGB in Verbindung mit dem Fahrl\u00e4ssigkeitsbegriff von Art. 12 Abs. 3 StGB. Massgebend ist, welche Vorsicht die verantwortliche Person nach den Umst\u00e4nden sowie ihren Kenntnissen und F\u00e4higkeiten beachten muss. Besondere Sicherheits- und Unfallverh\u00fctungsvorschriften bestimmen dabei vorrangig den Sorgfaltsmassstab.<\/p>\n<p>Im Fall war die fehlende Fachaufsicht zentral. Die Lernenden waren mit der Maschine noch kaum vertraut. Die von der Vorinstanz herangezogene Sicherheitsvorgabe verlangte bis Ende des zweiten Lehrjahrs eine st\u00e4ndige \u00dcberwachung durch eine Fachkraft. Diese Aussage bezieht sich auf die konkret massgebenden Ausbildungs- und Schutzvorgaben; sie ist keine allgemeine Regel, wonach s\u00e4mtliche Lernenden in jedem Beruf w\u00e4hrend zweier Jahre st\u00e4ndig \u00fcberwacht werden m\u00fcssten.<\/p>\n<p>Der Berufsbildner musste nicht pers\u00f6nlich jede Arbeit \u00fcberwachen. Wenn er abwesend war, musste aber die erforderliche Fachaufsicht anderweitig tats\u00e4chlich sichergestellt sein. Der Auftrag zur Arbeit an der Maschine durfte nicht ohne diese organisatorische Absicherung erteilt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Vorhersehbare Fehlbedienung eines unerfahrenen Lernenden<\/h3>\n<p>F\u00fcr eine Fahrl\u00e4ssigkeitshaftung muss der Unfall in seinen wesentlichen Z\u00fcgen vorhersehbar sein. Die verantwortliche Person muss nicht jede Einzelheit des sp\u00e4teren Geschehens vorausgesehen haben. Das unbeaufsichtigte Arbeiten eines unerfahrenen Lernenden an einer gef\u00e4hrlichen Maschine kann einen Unfall wie den eingetretenen nach dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge wesentlich beg\u00fcnstigen.<\/p>\n<p>Die vorgeschriebene \u00dcberwachung sollte gerade auch Fehlmanipulationen und dadurch verursachte Klemm-, Quetsch- oder Schnittverletzungen verhindern. Der Lernende hatte am Vortag erstmals an der Maschine gearbeitet. Zudem wusste der Berufsbildner, dass er Sicherheitsvorgaben nur meistens befolgte und in einem anderen Zusammenhang innerhalb kurzer Zeit wiederholt auf dieselbe Regel hingewiesen werden musste. Damit bestand konkreter Anlass, nicht allein auf die vorg\u00e4ngige Belehrung zu vertrauen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Das Mitverschulden des Lernenden entlastete den Berufsbildner nicht<\/h3>\n<p>Der Lernende wusste, dass er an rotierenden Maschinenteilen keine Handschuhe tragen durfte. Das Gericht ber\u00fccksichtigte deshalb sein Mitverschulden. Es verneinte aber eine bewusste und eigenverantwortliche Selbstgef\u00e4hrdung, welche die Verantwortung des Berufsbildners entfallen liess.<\/p>\n<p>Jugendliche k\u00f6nnen Gefahren wegen fehlender Erfahrung oder Ausbildung untersch\u00e4tzen und Sicherheitsvorgaben trotz Instruktion missachten. Die Aufsicht soll auch vor solchen vorhersehbaren Fehlern sch\u00fctzen. Hinzu kam, dass Handschuhe f\u00fcr andere Arbeiten verwendet und ohne Angabe eines bestimmten Verwendungszwecks herausgegeben wurden. Mit ihrem unzul\u00e4ssigen Einsatz an der Fr\u00e4smaschine musste der Berufsbildner deshalb rechnen.<\/p>\n<p>Ein Mitverschulden l\u00e4sst die rechtlich massgebende Urs\u00e4chlichkeit der Aufsichtspflichtverletzung nur unter besonderen Voraussetzungen entfallen. Es muss derart aussergew\u00f6hnlich und gewichtig sein, dass es die Pflichtverletzung der verantwortlichen Person als Ursache in den Hintergrund dr\u00e4ngt. Das war hier nicht der Fall.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Konsequenzen f\u00fcr Ausbildungsbetriebe<\/h3>\n<p>Als praktische Folgerung sollten Ausbildungsbetriebe die f\u00fcr den jeweiligen Beruf und die konkrete Arbeit geltenden Schutzvorgaben in die Einsatzplanung aufnehmen. Entscheidend ist, welche T\u00e4tigkeit ein Lernender bei seinem Ausbildungsstand ausf\u00fchren darf, welche Instruktion vorausgesetzt wird und welche \u00dcberwachung gew\u00e4hrleistet sein muss. Bei Abwesenheiten ist eine fachlich geeignete Vertretung zu organisieren. Fehlt sie, muss der Arbeitsauftrag angepasst werden.<\/p>\n<p>Dokumentierte Schulungen sind hilfreich, ersetzen aber keine tats\u00e4chlich vorgeschriebene Aufsicht. Ebenso wenig kann die Verantwortung pauschal mit dem Hinweis abgegeben werden, der Lernende kenne die Sicherheitsregeln. Der Entscheid zeigt die pers\u00f6nliche strafrechtliche Bedeutung solcher Organisationsentscheidungen. Ob weitere Personen oder der Betrieb zivilrechtlich haften, ist eine zus\u00e4tzliche Frage, die dieses Urteil nicht allgemein beantwortet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Zur F\u00fcrsorgepflicht des Arbeitgebers siehe auch (Auswahl):<\/h4>\n<ul>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/26\/arbeitgeberkuendigung-erhoehte-fuersorgepflicht-bei-aelteren-arbeitnehmern\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitgeberk\u00fcndigung \u2013 Erh\u00f6hte F\u00fcrsorgepflicht bei \u00e4lteren Arbeitnehmern<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/06\/24\/verhinderung-von-arbeitsunfaellen-fuersorgepflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verhinderung von Arbeitsunf\u00e4llen \u2013 F\u00fcrsorgepflicht<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/05\/28\/kuendigung-nach-verletzung-der-fuersorgepflicht-missbraeuchlich\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">K\u00fcndigung nach Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht \u2013 Missbr\u00e4uchlich!<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/10\/18\/verletzung-der-fuersorgepflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verlust des Bewusstseins \u2013 Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht?<\/a><\/li>\n<li class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/18\/fuersorgepflicht-unfall-an-stanzmaschine\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schadenersatz bei missbr\u00e4uchlicher K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/05\/18\/fuersorgepflicht-unfall-an-stanzmaschine\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">F\u00fcrsorgepflicht \u2013 Unfall an Stanzmaschine<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/12\/leiterunfall-beim-kirschenpfluecken-fuersorgepflichtverletzung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Leiterunfall beim Kirschenpfl\u00fccken \u2013 F\u00fcrsorgepflichtverletzung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2021\/04\/26\/uebernahme-der-anwaltskosten-durch-arbeitgeber-aufgrund-der-fuersorgepflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcbernahme der Anwaltskosten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2022\/09\/22\/haftung-von-juristischer-person-bei-fuersorgepflichtverletzung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Haftung von juristischer Person bei F\u00fcrsorgepflichtverletzung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2024\/12\/27\/verletzung-der-fuersorgepflicht-durch-ueberbelastung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verletzung der F\u00fcrsorgepflicht durch \u00dcberbleastung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/04\/27\/stalking-am-arbeitsplatz-neue-strafnorm-alte-fuersorgepflicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stalking am Arbeitsplatz: Neue Strafnorm, alte F\u00fcrsorgepflicht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/07\/05\/arbeitgeberhaftung-bei-berufsunfaellen-fuersorgepflicht-ja-automatische-haftung-nein\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitgeberhaftung bei Berufsunf\u00e4llen: F\u00fcrsorgepflicht ja, automatische Haftung nein<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2026\/04\/16\/mobbing-fuersorgepflicht-und-missbraeuchliche-kuendigung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mobbing, F\u00fcrsorgepflicht und missbr\u00e4uchliche K\u00fcndigung<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autor:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/boris-etter\/arbeitsvertrag\/id\/9783727235108\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie\u00a0<a href=\"https:\/\/www.exlibris.ch\/de\/buecher-buch\/deutschsprachige-buecher\/gleichstellungsgesetz-glg\/id\/9783727222047\/?gclid=EAIaIQobChMIwJjxxde_-gIVkxCLCh2I2wT0EAQYASABEgI08vD_BwE&amp;gclsrc=aw.ds\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>hier<\/strong><\/a>.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Oder folgen Sie uns auf\u00a0<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/@ArbeitsrechtAktuell007\"><strong>YouTube<\/strong>.<\/a><\/h4>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer Lernenden gef\u00e4hrliche Arbeiten \u00fcbertr\u00e4gt, muss die daf\u00fcr vorgeschriebene Aufsicht tats\u00e4chlich sicherstellen. 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