{"id":791,"date":"2016-09-17T21:23:03","date_gmt":"2016-09-17T19:23:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/?p=791"},"modified":"2020-09-19T15:27:13","modified_gmt":"2020-09-19T13:27:13","slug":"hoehere-leitende-angestellte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/","title":{"rendered":"H\u00f6here leitende Angestellte"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das Bundesgesetz \u00fcber die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG)<\/a> ist ausser mit Bezug auf die Vorschriften \u00fcber den Gesundheitsschutz u.\u2009a. nicht auf Arbeitnehmer, die eine h\u00f6here leitende T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, anwendbar (Art. 3 lit. d ArG). Damit untersteht diese Personengruppe namentlich nicht den Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten. Auf sie sind die gesetzlich festgelegten w\u00f6chentlichen H\u00f6chstarbeitszeiten, Nacht- und Sonntagsarbeitsverbote und Mindestruhezeiten nicht anwendbar. Folglich gelten auch die Vorschriften zur \u00dcberzeit hier nicht. H\u00f6here leitende Angestellte sollen f\u00fcr den Arbeitgeber in zeitlicher Hinsicht frei verf\u00fcgbar sein (BGE 98 Ib 344, E. 2) und bed\u00fcrfen wegen ihrer besonderen Stellung im Betrieb nicht des \u00f6ffentlich-rechtlichen Schutzes des Arbeitsgesetzes (mit Ausnahme des Gesundheitsschutzes).<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Wer gilt als h\u00f6herer leitender Angestellter?<\/h4>\n<p>Was unter einer h\u00f6heren leitenden T\u00e4tigkeit zu verstehen ist, definiert Art. 9 der Verordnung Nr. 1 zum ArG (ArGV 1). Demnach gilt, dass eine h\u00f6here leitende T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, \u00abwer auf Grund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abh\u00e4ngigkeit von der Gr\u00f6sse des Betriebes \u00fcber weitreichende Entscheidungsbefugnisse verf\u00fcgt oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich beeinflussen und dadurch auf die Struktur, den Gesch\u00e4ftsgang und die Entwicklung eines Betriebes oder Betriebsteils einen nachhaltigen Einfluss nehmen kann.\u00bb<\/p>\n<p>Mit der gesetzlichen Definition ist noch nicht viel gesagt. Die Abgrenzung zum normalen leitenden Angestellten ist im Einzelfall selbst f\u00fcr den juristischen Profi schwierig, was sich in den einschl\u00e4gigen Entscheiden des Bundesgerichts regelm\u00e4ssig widerspiegelt. Zudem handelt es sich bei Art. 3 lit. d ArG um eine Ausnahmebestimmung. Das heisst, im Zweifel ist eher nicht von einer \u00abh\u00f6heren leitenden T\u00e4tigkeit\u00bb auszugehen. Die Beurteilung, ob ein h\u00f6herer leitender Angestellter vorliegt, muss im Einzelfall anhand s\u00e4mtlicher massgebender Umst\u00e4nde des Arbeitsverh\u00e4ltnisses vorgenommen werden. Die Funktionsbezeichnung, die hierarchische Stellung im Unternehmen oder eine bestimmte Ausbildung sind f\u00fcr sich alleine unerheblich. Das Gesetz stellt ausdr\u00fccklich auf die tats\u00e4chlich ausge\u00fcbte T\u00e4tigkeit des Arbeitnehmers ab. Massgebend ist demnach, ob der Arbeitnehmer die ihm auf Grund seiner Stellung im Unternehmen einger\u00e4umte Entscheidungsbefugnis aus\u00fcbt oder nicht.<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Was sind weitreichende Entscheidungsbefugnisse?<\/h4>\n<p>Der Begriff \u00abweitreichende Entscheidungsbefugnis\u00bb beinhaltet, dass der fragliche Mitarbeiter selbst\u00e4ndig Entscheide in wesentlichen Belangen des Unternehmens treffen kann und darf. Die Entscheide m\u00fcssen geeignet sein, den Gang oder die Struktur des Unternehmens mindestens in einem haupts\u00e4chlichen Teil nachhaltig zu bestimmen. In Frage kommen etwa Entscheide \u00fcber die Einstellung oder den Einsatz des Personals, die Einteilung der Arbeitszeiten im Unternehmen oder f\u00fcr eine gr\u00f6ssere Zahl Mitarbeiter, die Lohnpolitik oder \u00abGrundsatzfragen der Gesch\u00e4ftspolitik\u00bb (BGE 98 Ib 344, E. 3.b).<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Kriterien zur Abgrenzung<\/h4>\n<p>Weitere Kriterien zur Abgrenzung des Arbeitnehmers mit h\u00f6herer leitender T\u00e4tigkeit k\u00f6nnen zudem (aber nie nur f\u00fcr sich alleine; BGE 126 III 337) sein:<\/p>\n<ul>\n<li>Unterschriftsberechtigung f\u00fcr das Unternehmen (namentlich kann ein Mitarbeiter ohne Unterschriftsberechtigung keine Entscheide gegen aussen umsetzen).<\/li>\n<li>Besondere Vertrauensposition im Unternehmen.<\/li>\n<li>Hierarchische Stellung unter Ber\u00fccksichtigung der Gr\u00f6sse dieser Hierarchiestufe im Vergleich zur Gesamtbelegschaft.<\/li>\n<li>Anzahl unterstellter Mitarbeiter und das Ausmass des Weisungsrechts.<\/li>\n<li>Verantwortung \u00fcber eine Unternehmenseinheit, namentlich hinsichtlich Definition von Jahreszielen, Festlegung oder Einhaltung des Budgets und anderer Unternehmenskennzahlen.<\/li>\n<li>H\u00f6he des Lohns.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch die Gr\u00f6sse des Unternehmens kann eine Rolle spielen. Das Bundesgericht kam in einem Entscheid zum Schluss, dass in sehr kleinen Unternehmen, bei dem alle Angestellten im Wesentlichen dieselben Arbeiten verrichten, keinem der Angestellten der Status eines h\u00f6heren leitenden Angestellten zukommt. Es braucht hierf\u00fcr eine entsprechende Struktur und Hierarchie (BGE 2C_745\/2014 vom 27. M\u00e4rz 2015).<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Gibt es Arbeitszeitbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr h\u00f6here leitende Angestellte?<\/h4>\n<p>H\u00f6here leitende Angestellte sind hinsichtlich der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes nur den Gesundheitsschutzbestimmungen unterworfen. Damit gilt, dass ihre Gesundheit im Allgemeinen (Art. 6 ArG) und diejenige von Arbeitnehmerinnen bei Mutterschaft im Besonderen (Art. 35 f. ArG) zu sch\u00fctzen ist. Damit beurteilt sich die zul\u00e4ssige H\u00f6chstarbeitszeit f\u00fcr h\u00f6here leitende Angestellte alleine nach der Frage, ob eine Gesundheitsgef\u00e4hrdung oder eine \u00dcberbeanspruchung des fraglichen Angestellten vorliegt. Ist dies der Fall, gelten auch f\u00fcr den entsprechenden leitenden Angestellten Beschr\u00e4nkungen in Bezug auf die Arbeitszeit.<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>Praxisrelevanz der Abgrenzung<\/h4>\n<p>Wegen der Nichtanwendbarkeit der H\u00f6chstarbeitszeiten und damit die fehlende \u00dcberzeitentsch\u00e4digung ist in der Praxis die Abgrenzung vom h\u00f6heren leitenden zu den \u00fcbrigen (leitenden) Angestellten von hoher Relevanz. Gerade in diesem Zusammenhang werden Mitarbeitende oft unzul\u00e4ssigerweise als h\u00f6here leitende Angestellte qualifiziert.<\/p>\n<p>Die Abgrenzung des h\u00f6heren leitenden Angestellten bleibt trotz der erw\u00e4hnten Kriterien schwierig, was auch die Rechtsprechung zu diesem Thema zeigt. Bei Zweifeln entscheidet grunds\u00e4tzlich die kantonale Arbeitsbeh\u00f6rde \u00fcber die Anwendbarkeit des ArG auf ein Arbeitsverh\u00e4ltnis (Art. 41 Abs. 3 ArG). F\u00e4llt ein Arbeitsverh\u00e4ltnis nicht unter das ArG, empfiehlt es sich, die bestehenden M\u00f6glichkeiten auszusch\u00f6pfen und die arbeitsvertraglichen Regelungen entsprechend den bestehenden gr\u00f6sseren Freiheiten auszugestalten. Es besteht namentlich die M\u00f6glichkeit, die \u00dcberstunden- und \u00dcberzeitentsch\u00e4digung auszuschliessen. Solche Regelungen sollten im Vertrag sehr sorgf\u00e4ltig formuliert werden.<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>Weitere Beitr\u00e4ge zum Arbeitsgesetz:<\/h4>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/15\/kurzeinfuehrung-in-das-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kurzeinf\u00fchrung in das Arbeitsgesetz<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/02\/14\/aenderung-der-verordnung-nr-2-zum-arbeitsgesetz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderung der Verordnung Nr. 2<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/12\/06\/jugendliche-arbeitnehmende\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">jugendliche Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/09\/17\/hoehere-leitende-angestellte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">H\u00f6here leitende Arbeitnehmende<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/04\/definition-von-mobbing\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Mobbing<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/08\/23\/arbeits-und-ruhezeiten-fuer-taxifahrer\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeits- und Ruhezeiten f\u00fcr Taxifahrer<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/28\/arbeitsweg-als-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsweg und Arbeitszeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/29\/der-nachweis-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Nachweis von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/09\/11\/ueberstunden-nach-gav\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00dcberstunden nach GAV?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/08\/17\/regelung-von-ueberstunden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Regelung von \u00dcberstunden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/07\/31\/pausen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pausen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/01\/12\/pause-oder-arbeitszeit\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pause oder Arbeitszeit?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/11\/11\/nachtarbeit-wegen-technischen-oder-wirtschaftlichen-gruenden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nachtarbeit wegen technischen oder wirtschaftlichen Gr\u00fcnden<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2018\/09\/10\/missbraeuchliche-forderung-des-nachtarbeitszuschlages\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Missbr\u00e4uchliche Forderung des Nachtarbeitzuschlages?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/10\/10\/schwangere-frauen-im-arbeitsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schwangere Frauen im Arbeitsrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2019\/04\/30\/die-pflicht-zur-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2016\/01\/03\/neue-regeln-der-arbeitszeiterfassung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Neue Regeln der Arbeitszeiterfassung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/09\/18\/aenderungen-argv-1-arbeits-und-ruhezeitbestimmungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00c4nderungen ArGV 1: Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2015\/10\/01\/temperaturen-und-arbeitsbedingungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Temperaturen und Arbeitsbedingungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/2020\/07\/16\/tageslicht-am-arbeitsplatz\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Tageslicht am Arbeitsplatz<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Autoren: <a href=\"https:\/\/www.arbeitsrecht-aktuell.ch\/de\/person\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Nicolas Facincani<\/a> \/ <a href=\"http:\/\/www.vfs-partner.ch\/index.php\/de\/partner\/reto-sutter\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Reto Sutter<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz, ArG) ist ausser mit Bezug auf die Vorschriften \u00fcber den Gesundheitsschutz u.\u2009a. nicht auf Arbeitnehmer, die eine h\u00f6here leitende T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, anwendbar (Art. 3 lit. d ArG). 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