Es stellt sich immer wieder die Frage, welche Punkte in einem Arbeitsvertrag zu regeln sind. Nachfolgend sollen im Sinne einer Checkliste die wesentlichen Punkte aufgeführt werden (ohne Gewähr):

 

1. Umschreibung der Tätigkeit

  • Pflichtenheft/Verweis auf Handbuch oder Manual
  • Umschreibung von Leistungszielen
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsort
  • Spezielle Ausbildungsphase
  • Kontrolle (besonders bei Vertretern) durch periodische Rapporte
  • Spezielle Anordnung betr. Verwendung und Aufbewahrung von Muster und Unterlagen (besonders bei Vertretern)

2. Salär

  • Grundgehalt/Provision/Erfolgsbeteiligung/Repräsentationsspesen
  • Monatslohn/Gratifikation (Rechtsanspruch, Auszahlung pro rata temporis)
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit, usw.

3. Zeitliche Bestimmungen

  • Antrittszeitpunkt
  • Probezeit (bis 3 Monate möglich, gesetzlich 1 Monat)
  • Kündigungsfrist (Beschränkung auf 1 Monat möglich)

4. Sozialleistungen

  • Teilung der gesetzlichen Beiträge
  • Bezahlung Prämien der Berufsunfallversicherung durch Arbeitgeber, der Nichtbetriebsunfallversicherung durch Arbeitnehmer (ev. teilen oder auch durch Arbeitgeber).
  • Lohnfortzahlung bei Krankheit usw. über gesetzliches Minimum hinaus/Versicherungslösung

5. Ferienanspruch

6. Spesenabrechnung

  • Allgemeine Spesen (Belegpflicht)
  • Autoabrechnung
  • Privatgebrauch Firmenwagen/Geschäftsgebrauch von Privatwagen (Km-Entschädigung/Pauschalierung)

7. Personalfürsorge

  • (BVG obligatorisch)
  • Pensionskasse über BVG Minimum, Beitragsverhältnisse

8. Spezielle Geheimhaltungsklausel

9. Abrechnungs- und Herausgabepflichten

10. Regelung betr. Immaterialgüterrechte

11. Regelung von Nebentätigkeiten (inkl. Politik/Militär)

12. Konkurrenzverbot

  • Dauer/Gebiet
  • Sachliche Umschreibung
  • Konventionalstrafe

13. Allgemeine Bestimmungen

  • Zustelladresse
  • Schriftlichkeitsvorbehalt

14. Anwendbares Recht

 

Autor: Nicolas Facincani