Reist ein Mitarbeiter eines schweizerischen Unternehmens für eine grenzüberschreitende Tätigkeit ins europäische Ausland (EU- und EFTA-Staaten) muss zwingend eine sogenannte A1 Bescheinigung auf elektronischem Weg beantragt werden. Diese Bescheinigung muss während der Auslandreise mitgeführt und bei Bedarf vorgewiesen werden können. Seit Anfang 2019 haben die Kontrollen von gewissen ausländischen Behörden zugenommen. Widerhandlungen werden teilweise mit Bussen geahndet, so insbesondere in Frankreich und Österreich.

 

Worum handelt es sich bei der A1 Bescheinigung?

Das Personenfreizügigkeitsabkommen koordiniert unter anderem die Sozialversicherungssysteme sämtlicher Vertragsparteien. Aufgrund der Verordnung Nr. 883 / 2004 über soziale Sicherheit, welche im Jahr 2010 in Kraft getreten ist, muss jede arbeitstätige Person, welche in einem EU-Mitgliedstaat vorübergehend einer Beschäftigung nachgeht, eine A1 Bescheinigung beantragen und während der geschäftlichen Auslandreise mitführen.

Wer ausserhalb seines Wohnsitzstaates arbeitet, müsste im Ausland ebenfalls Beiträge zahlen. Damit dies vermieden werden kann, gibt es die A1 Bescheinigung. Der zuständige Sozialversicherungsträger bestätigt mit diesem Schriftstück, dass der entsprechende Arbeitnehmer während der Dauer seiner Beschäftigung im Ausland der Sozialversicherung seine Wohnsitzstaates angehört. Dadurch entfallen die lokalen Abgaben für Sozialversicherungen, wodurch eine doppelte Belastung vermieden werden kann.

 

Bei welchen Tätigkeiten im Ausland wird eine A1 Bescheinigung benötigt?

Eine A1 Bescheinigung wird für jeden grenzüberschreitenden Einsatz im geschäftlichen Rahmen benötigt, unabhängig davon ob es sich um einen Einsatz von nur wenigen Stunden oder mehreren Wochen beziehungsweise Monaten handelt. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht handelt es sich bei allen Personaleinsätzen im Ausland um eine Entsendung.

Beispielhaft werden nachfolgen einige Tätigkeiten aufgeführt, für welche eine A1 Bescheinigung eingeholt werden muss:

  • Arbeit auf einer Baustelle im Ausland
  • Führen eines LKW’s auf Strassen im Ausland
  • Kundenbesuche im Ausland
  • Lieferantenbesuche im Ausland
  • Montage bei einem Kunden im Ausland
  • Reparatur bei einem Kunden im Ausland
  • Teilnahme an einer Messe als Aussteller im Ausland
  • Weiterbildungsveranstaltung für Kunden im Ausland
  • Referat an einer Weiterbildungsveranstaltung im Ausland
  • geschäftliche Auslandreise eines Verwaltungsrates

 

Wie erfolgt der Antrag für eine A1 Bescheinigung?

In der Schweiz kann die Bescheinigung seit dem 1. Januar 2019 nur noch online bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebers beantragt werden. Die gesamte Kommunikation zwischen Arbeitgebern und der Ausgleichskasse erfolgt über die Online Plattform ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland).

 

Autor: Lukas Gayler