Am 9. Februar 2014 hat die Schweizer Bevölkerung die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» und somit den entsprechenden Verfassungsartikel (Art. 121a BV) angenommen.
Aufgrund der nachfolgend gesetzlich eingeführten Stellenmeldepflicht soll in Berufen mit Stellenknappheit die Vermittlung von stellensuchenden Personen gefördert werden, die in der Schweiz bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) angemeldet sind.
So ist in den Berufsgruppen, in denen die nationale Arbeitslosenquote einen bestimmten Wert (5%) erreicht oder überschreitet, offene Stellen durch den Arbeitgeber der öAV zu melden.
Zum Ablauf der Meldepflicht siehe den Beitrag Inländervorrang light – Stellenmeldepflicht.
Das WBF aktualisiert die Liste der meldepflichtigen Berufsarten jeweils im vierten Quartal eines Jahres. Die Liste wird in einer Verordnung des WBF publiziert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote in einer Berufsart. Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet.
Stellenmeldepflicht 2026
Seit 2023 ist die Arbeitslosenquote von einem rekordtiefen Niveau aus kontinuierlich angestiegen. Dies wirkt sich auf die Reichweite der Stellenmeldepflicht aus. Alle Berufsarten, die im aktuellen Jahr meldepflichtig waren, bleiben dies auch im Jahr 2026. Zudem fallen 2026 auch neue Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht wie beispielsweise Köchinnen und Köche oder das Reinigungspersonal. Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die nächstes Jahr der Stellenmeldepflicht untersteht, sind erneut die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit 88’187 Erwerbstätigen. Insgesamt werden 10,8 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiten; 2025 waren es noch 6,5 Prozent. Im Berechnungszeitraum für die Liste 2026 (Q3 2024 bis Q3 2025) lag die Arbeitslosenquote im Durchschnitt bei 2,7 %. Das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (2,3 %).
Die aktualisierte Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die vollständige Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2026 sowie die Rechte und Pflichten für die Arbeitgebenden und die Rolle der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren sind einsehbar unter: Stellenmeldepflicht ab 2026.
Autor: Nicolas Facincani