Am 9. Februar 2014 hat die Schweizer Bevölkerung die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» und somit den entsprechenden Verfassungsartikel (Art. 121a BV) angenommen.

Aufgrund der nachfolgend gesetzlich eingeführten Stellenmeldepflicht soll in Berufen mit Stellenknappheit die Vermittlung von stellensuchenden Personen gefördert werden, die in der Schweiz bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (öAV) angemeldet sind.

So ist in den Berufsgruppen, in denen die nationale Arbeitslosenquote einen bestimmten Wert (5%) erreicht oder überschreitet, offene Stellen durch den Arbeitgeber der öAV zu melden.

Zum Ablauf der Meldepflicht siehe den Beitrag Inländervorrang light – Stellenmeldepflicht.

 

Meldepflichtige Berufsarten 2022

Alle Berufsarten, die 2021 meldepflichtig waren, werden auch 2022 der Meldepflicht unterliegen. Zusätzlich kommen ab 2022 folgende Berufsarten hinzu:

  • Verkäufer/innen in Handelsgeschäften
  • Fachkräfte in Marketing und Werbung
  • Grafik- und Multimediadesigner/innen
  • Lackierer/innen und verwandte Berufe
  • Reiseverkehrsfachkräfte

Die komplette Liste ist unter folgendem Link abrufbar. Mit dem Check-Up 2022 kann rasch geprüft werden, ob eine Stelle meldepflichtig ist oder nicht.

 

Sanktionen

Vorsätzliche Widerhandlungen gegen die Stellenmeldepflicht oder die Pflicht zur Durchführung eines Bewerbungsgesprächs oder einer Eignungsabklärung werden mit einer Busse von bis zu CHF 40’000 bestraft. Bei fahrlässigen Verstössen beträgt die Busse bis zu CHF 20’000.

 

Autor: Nicolas Facincani

 

Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie hier.