Der Bundesrat will eine Neuregelung der Berufskosten eröffnet für unselbständig Erwerbstätige, Sie sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten in der Steuererklärung pauschal oder effektiv abziehen.

Berufskosten wie beispielsweise Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsort, die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung sowie andere Kosten, die mit der Berufsausübung zusammenhängen, wie zum Beispiel Fachliteratur, Arbeitszimmer und Telefonkosten, nicht jedoch Kinderbetreuungskosten, gelten als Gewinnungskosten und sind damit für Steuerzwecke vom Einkommen abziehbar. Diese Kosten sind teilweise pauschaliert, jedoch bisher in der Regel nur im effektiv angefallenen Umfang abziehbar.

 

Pauschal oder effektiv

Nun sollen unselbständig erwerbstätige Personen neu die Möglichkeit erhalten, die Berufskosten in Form einer Pauschale von den Steuern abzuziehen. Die Pauschale umfasst Fahrtkosten, Verpflegungskosten und übrige Berufskosten. Sie soll unabhängig von Arbeitsort und Einkommen sein. Damit wird auch die Unterscheidung zwischen dem Arbeitsplatz zuhause (Homeoffice) und jenem im Unternehmen in diesem Bereich hinfällig. Die Neuregelung soll für die Direkte Bundessteuer und für die kantonalen Steuern gelten, wobei die Festsetzung der Pauschale für die kantonalen Steuern den Kantonen überlassen werden soll.

Anstelle der Pauschale können auch die tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Neu sollen auch die Kosten für mobiles Arbeiten abgezogen werden, wenn der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Als Teil dieser tatsächlichen Kosten bleiben insbesondere die Fahrtkosten sowie die Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und Wochenaufenthalt abzugsfähig. Berufskosten

Es wird erwartet, dass die Pauschale gegen CHF 6’000 betragen dürfte, wobei die Neuregelung keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund haben soll. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2023.

 

Autor: Reto Sutter

 

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