Mündliche Einsprache genügt nicht

Mündliche Einsprache genügt nicht

Wer eine Kündigung als missbräuchlich erachtet und eine Entschädigung nach Art. 336a OR verlangen will, muss nicht nur einen Missbrauchsgrund nachweisen. Ebenso wichtig ist die Einhaltung der formellen Voraussetzungen von Art. 336b OR. Insbesondere muss gegen die...