Gemäss dem Bundesgericht sind Arbeitnehmer im fortgeschrittenen Alter und mit einer langen Dienstzeit als besondere Arbeitnehmerkategorie zu qualifizieren. Diese Arbeitnehmerkategorie wird im Zusammenhang mit Kündigung besonders geschützt. So kann sich etwa eine Kündigung eines älteren Mitarbeiters als missbräuchlich erweisen (siehe etwa Arbeitgeberkündigung – Erhöhte Fürsorgepflicht bei älteren Arbeitnehmern), wobei man davon ausgeht, dass es sich bei Mitarbeitenden zwischen dem 58. und 60. Altersjahr um ältere Mitarbeiter handelt.

Seit dem 1. Juli 2021 erhalten sodann Personen, die nach dem 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, bis zum Bezug einer Altersrente Überbrückungsleistungen (ÜL), wenn sie vorher genügend lang in der Schweiz erwerbstätig waren und nur wenig Vermögen besitzen. Das neue Gesetz (Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbetislose – ÜLG) wurde am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedet (siehe hierzu den entsprechenden Beitrag).

 

Nationale Konferenz

Am 15. November 2021 hat zum sechsten und letzten Mal hat in Bern die Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende stattgefunden.

Gemäss Medienmitteilung wurde das Folgende erreicht:

Seit der Lancierung der Nationalen Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende im Jahr 2015 fanden sechs Treffen statt. An der diesjährigen Konferenz diskutierten Vertreter des Bundes und der Kantone sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), von Travail.Suisse und des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) in Bern unter der Leitung von Bundespräsident Guy Parmelin erneut die Situation der älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz. Dabei fiel die Beurteilung der Lage durch die Teilnehmenden wie bereits in den vergangenen Jahren unterschiedlich aus.

Im Zusammenhang mit den Nationalen Konferenzen konnten vierzehn Massnahmen zu Gunsten älterer Arbeitnehmender in die Wege geleitet werden. Dabei ging es beispielsweise um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Berufsabschluss für Erwachsene und die Erhöhung der Abschlussquoten Erwachsener. Seit diesem Jahr läuft zudem in elf Kantonen ein Pilotprojekt für Erwachsene ab 40 Jahren. Diese können kostenlos eine Standortbestimmung machen. Ziel ist es, dass das kostenlose Angebot ab 2022 schweizweit gilt.

Im Rahmen eines Impulsprogrammes fördert der Bund bis Ende 2024 kantonale Projekte, um die Wiedereingliederung von Personen, deren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erschwert ist, zu verbessern. Der Fokus der Projekte liegt insbesondere auf älteren Stellensuchenden. Neu gibt es seit Anfang August auch einen Pilotversuch „Supported Employment“. Das neue Angebot richtet sich an über 50-Jährige, die kurz vor der Aussteuerung stehen. Der Pilotversuch unterscheidet sich von den herkömmlichen arbeitsmarktlichen Massnahmen aufgrund der freiwilligen Teilnahme, der individuellen Unterstützung und Befähigung durch die Jobchoaches und der engen Begleitung über die Aussteuerung und den Stellenantritt hinaus.

Die Arbeitsmarktlage von älteren Arbeitnehmenden hat sich seit der ersten Konferenz im Jahr 2015 deutlich verändert. Die Zahl der vollzeitäquivalenten Erwerbspersonen ab 55 nahm in den letzten fünf Jahren um 18 Prozent auf 826.000 im Jahr 2020 zu.

Mit der Annahme des Postulats Rechsteiner (14.3569) hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende durchzuführen. Nachdem im April 2015 die erste Konferenz stattgefunden hatte, trafen sich Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern am 15. November 2021 zum sechsten und letzten Mal.
Der Dialog wird nun in den bestehenden Gremien und Strukturen weitergeführt. Ein weiterer runder Tisch wird bei Bedarf einberufen.

 

Beiträge betreffend den Schutz älterer Arbeitnehmer:

 

Autor: Nicolas Facincani

 

 

Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie hier.