Starke Zunahme bei Teilzeitarbeit

Die Teilzeitarbeit wird in verschiedenen Facetten erlebt.  Als regelmässige Teilzeitarbeit, Arbeit im Stundenlohn, Arbeit auf Abruf, Job-Sharing oder als Mehrfachbeschäftigung. Insbesondere bei der Arbeit auf Abruf, kann es sein, dass sich die Arbeitszeit als sehr unregelmässig erweist.

Regelmässige Teilzeitarbeit  liegt vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmende einen fixen Prozentsatz hinsichtlich Arbeitsumfang er vollen wöchentlichen Arbeitszeit oder X Tage pro Woche vereinbart haben. Von unregelmässiger Teilzeitarbeit wird gesprochen, wenn der Einsatz in sehr unregelmässigen Abständen und/oder Zeiteinheiten geleistet wird.

Zusätzlich wird die Aushilfs- oder Gelegenheitsarbeit unterschieden. Die Unterscheidung ist hier, dass diese nicht analog der Teilzeit auf einem fortdauernden Arbeitsverhältnis besteht,  sondern einzelne Arbeitseinsätze vereinbart werden. Pflicht ist, bei jeden neuen Arbeitseinsatz einen neuen Arbeitsvertrag zu erstellen. Hier ist zu beachten, dass je häufiger nacheinander diese Arbeitseinsätze stattfinden, je höher das Risiko ist, dass vor Gericht in einem Streitfall nicht mehr von Gelegenheitsarbeit gesprochen wird sondern von Teilzeitarbeit. Dies hätte dann zur Folge, dass der Mitarbeiter entsprechende Ansprüche geltend machen kann (wie z.B. Kündigungsschutz, Ferienanspruch, Lohnfortzahlung, etc.).

 

Starke Zunahme bei Teilzeitarbeit

In der Schweiz waren gemäss Bundesamt für Statistik im Jahr 2022 4,5 Mio. Personen zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, 7,8% mehr als 2012. Über ein Drittel davon arbeitete Teilzeit. Zwischen 2012 und 2022 ist die Zahl der Teilzeiterwerbstätigen mehr als drei Mal so stark angestiegen wie jene der Vollzeiterwerbstätigen (+14,7% gegenüber +4,4%). Während immer noch bedeutend mehr Frauen Teilzeit arbeiten, wächst der Anteil bei den Männern stark. Zudem ist der Teilzeitanteil von zahlreichen weiteren Faktoren wie Ausbildung, Alter und Familiensituation abhängig. Dies geht aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

 

Siehe hierzu auch (Auswahl):

 

Autor: Nicolas Facincani

 

Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden sie hier.

 

Umfassende Informationen zum Gleichstellungsrecht finden sie hier.