Das Kantonsgericht Luzern hatte im Februar 2021 einen Entscheid gefällt, ob aufgrund des wegen der Corona-Pandemie eingeführten Summarverfahrens für die Kurzarbeitsentschädigung bei im Monatslohn Angestellten die Kurzarbeitsentschädigung  (KAE) auch die Ferien- und Feiertagsentschädigung zu enthalten habe.

Dabei kam das Gericht zum Schluss, dass Ferien- und Feiertagsentschädigungen in die Kurzarbeitsentschädigung auch unter dem Summarverfahren gehören.

Das summarische Abrechnungsverfahren für KAE wurde zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 im Notrecht eingeführt, um den administrativen Aufwand für die betroffenen Unternehmen zu minimieren, trotz beispiellos hoher Anzahl eingereichter Anträge eine rasche Auszahlung zu gewährleisten und somit die Arbeitsplätze und die Liquidität der betroffenen Unternehmen in dieser ausserordentlichen Lage zu sichern.

Das Bundesgericht hielt dann in seinem Urteil (BGer 8C_272/2021 vom 17. November 2021) fest, beim summarischen Abrechnungsverfahren seien Ferien- und Feiertage für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der KAE zu berücksichtigen. Betriebe haben bei Mitarbeitern im Monatslohn somit auch im summarischen Abrechnungsverfahren Anspruch auf Entschädigung der Ferien- und Feiertage.

Seit Januar 2022 wurde der Entscheid bei der Auszahlung/Berechnung der KAE berücksichtigt.

 

Entscheid Bundesrat

Der Bundesrat hat beschlossen, dass für alle Unternehmen, die 2020 und 2021 im summarischen Verfahren KAE abgerechnet haben, auf Gesuch hin der Anspruch auf KAE von den Arbeitslosenkassen neu überprüft wird. Sie müssen dazu zur Berechnung der zusätzlichen Ferien- und Feiertagsentschädigung für Angestellte im Monatslohn für jede Abrechnungsperiode einen Antrag mit einer detaillierten Abrechnung einreichen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist daran, eine technische Lösung zu erarbeiten, um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen bei der Abwicklung zu unterstützen. Sobald diese Lösung einsatzbereit ist, wird das SECO die betroffenen Betriebe – voraussichtlich Ende Mai 2022 – direkt informieren, wie und ab wann die Anträge einzureichen sind.

 

Reduktion anderer Ansprüche

Der Bundesrat hält in seiner Mitteilung fest, dass möglich sei, dass durch Nachzahlungen bei KAE Ansprüche bei anderen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen reduziert werden, was dort unter Umständen zu Rückforderungen führen könnte. 

 

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Autor: Nicolas Facincani

 

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