Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ist der Ansicht, das geltende Arbeitsgesetz biete insbesondere neu gegründeten Firmen keine ausreichende Flexibilität im Bereich der Arbeitszeiten. In Jungunternehmen gelten häufig keine geregelten Arbeitszeiten und es braucht gerade in der Anfangsphase ein grosses Engagement der Beteiligten. Zwar sieht das Arbeitsrecht Möglichkeiten vor, um auf die Zeiterfassung zu verzichten und die eigene Arbeitszeit somit flexibler zu gestalten. Diese sind aber an Bedingungen wie eine bestimmte Lohnuntergrenze oder das Vorhandensein eines Gesamtarbeitsvertrags geknüpft. In den Augen der Kommission sind diese Bedingungen für Start-ups zu rigide.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission in Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Marcel Dobler, «Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein» (16.442), vor, Mitarbeitende von neu gegründeten Unternehmen in den ersten fünf Jahren seit Firmengründung vom Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen, sofern sie mittels Mitarbeiterbeteiligungen finanziell am Unternehmen beteiligt sind. An Start-ups beteiligte Mitarbeiter sollen somit vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Für die an Start-ups beteiligte Mitarbeitersollen folglich namentlich die Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten (Höchstarbeitszeiten, Arbeitszeiterfassung, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit etc.) nicht zur Anwendung kommen. Hingegen sollen jedoch die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz auch für diejenigen Personengruppen, die dem Arbeitsgesetz neu nicht mehr unterstellt sein sollen, anwendbar bleiben.

 

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Autor: Nicolas Facincani

 

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