Georges Chanson, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, CHANSON Anwalt, www.arbeitsrechtler.ch
Daten der Lohnstrukturerhebung 2024: neuer Medianlohn bekannt
Heute, am 25.11.2025, wurden bei einer Medienkonferenz des Bundesamts für Statistik (BfS) erste Ergebnisse der jüngsten Lohnstrukturerhebung und der neu ermittelte Medianlohn 2024 publik. Dazu gibt es eine entsprechende Medienmitteilung. Dort genannt ist der Medianlohn in der Schweizer Gesamtwirtschaft, d.h. im privaten und öffentlichen Sektor, von CHF 7’024. Dagegen stellt die Bundesgerichtspraxis zu Boni bei sehr hohen Einkommen (vgl. dazu ATF 141 III 407) auf den (tieferen) Medianlohn im privaten Sektor ab. Dieser betrug laut der Tabelle „Monatlicher Bruttolohn nach Wirtschaftsabteilungen (NOGA08) und beruflicher Stellung – Privater Sektor – Schweiz [TA1_b]“ CHF 6’722 (statt 6’510 gemäss Erhebung 2022). Die Grenze zu den sehr hohen Einkommen (fünffacher Median-Jahreslohn von CHF 80’664) liegt somit neu bei CHF 403’320. Nach wie vor ist diese Tabelle [[TA1_b] auf der BfS-Webseite nur mit Mühe auffindbar, zumal ihre Adresse (Link auf aktuelle Tabelle) bei jedem Update ändert. Die von mir erstellten Kurzlinks https://arbrch.ch/Medianlohn_PrivatSektor bzw. https://arbrch.ch/SalaireMediane_SectPriv für die Tabelle in französischer Fassung führen jeweils auf die aktuelle Tabellenversion.
Georges Chanson, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, CHANSON Anwalt, www.arbeitsrechtler.ch
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