Im Urteil 4A_42/2023 vom 26. April 2023 stellte sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen hatte oder nicht. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Sachverhalt

Der hatte ein provisorisches Patent für den Betrieb des Restaurants und sollte als Geschäftsführer zu einem bestimmten Lohn (weiter-)arbeiten. Die Vergütung würde weiter erhöht, wenn er das endgültige Patent erhalten würde. Im Laufe des Monats Mai 2019 bat der Arbeitnehmer um eine Änderung seiner Lohnbedingungen, die ihm verweigert wurde.

Am 26. Mai 2019 schickte er folgende E-Mail an die Arbeitgeberin:

„Nach unserem Telefongespräch vom 24. Mai habe ich verstanden, dass Sie nicht beabsichtigen, die Bedingungen meines Arbeitsvertrags zu akzeptieren. … Schlussfolgerung: Alle Diskussionen über den Arbeitsvertrag sind hinfällig. Ab nächster Woche begleiche ich die laufende Arbeit für diesen Monat. Das Kündigungsschreiben wird bis Ende des Monats an die Gewerbepolizei und das Restaurant geschickt, wie in meiner E-Mail vom 17. Mai mitgeteilt. (…) Ich wünsche Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, viel Erfolg bei der Fortsetzung!“

Die Arbeitgeberin wies darauf hin, dass wenn er sich „wirklich dazu entschliessen sollte, zu kündigen, das Arbeitsverhältnis aufgehoben sei und dankte für seine Arbeit.

Am 27. Mai 2019 antwortete der Arbeitnehmer per E-Mail: „Ich habe mir alles gut überlegt, das Kündigungsschreiben ist fertig.“

Am 28. Mai 2019 fragte der Arbeitnehmer die Gewerbepolizei, ob es möglich sei, sein Patent ab dem 1. Juni zu suspendieren, und wenn ja, ob sie das Restaurant im Rahmen des Verwaltungsverfahrens darüber informieren könne.

Am nächsten Tag teilte die Gewerbepolizei dem Ehemann der Arbeitgeberin mit. dass der Arbeitnehmer ihr mitgeteilt habe, dass er sein Geschäft zum 1. Juni 2019 aufgeben werde. Sie forderte ihn auf, ihr mitzuteilen, wie er den Betrieb des Restaurants weiterführen wolle.

In der Folge war strittig, ob der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag auf den 1. Juni 2019 gekündigt hatte oder nur das Wirtepatent aufgegeben hatte.

 

Entscheid der Vorinstanz

Das kantonale Gericht gab der Arbeitgeberin Recht:

Es herrschte eine „Unschärfe“ in diesem Fall. Die zwischen dem 26. und 27. Mai 2019 ausgetauschten E-Mails zeigten jedoch, dass der Arbeitnehmer den Willen hatte, den Arbeitsvertrag zu kündigen: Er kündigte an, dass er seine aktuelle Arbeit beenden würde und wünschte seiner Arbeitgeberin viel Erfolg für die Zukunft. Die Arbeitgeberin ihrerseits hatte ihm mitgeteilt, dass der Arbeitsvertrag im Falle einer Kündigung aufgelöst würde, und ihm für seine Arbeit gedankt.

Zwar lag kein formelles Kündigungsschreiben vor. Dieser Mangel war jedoch nicht von Bedeutung: Zum einen war die Schriftform nicht erforderlich. Zum anderen belegte die von der Gewerbepolizei am 29. Mai 2019 verfasste E-Mail hinreichend, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit per 1. Juni 2009 beendet hatte.

Die These einer fälschlichen Vermischung zwischen der Aufgabe des Patents und der Einstellung der beruflichen Tätigkeit für das Restaurant musste verworfen werden. Der Lohn war in Abhängigkeit von der Position des Geschäftsführers festgelegt worden. Die Arbeitgeberin hätte es nicht akzeptiert, wenn der Betroffene weiterhin als einfacher Kellner mit einem Gehalt gearbeitet hätte, das für eine hierarchisch höhere Position vorgesehen war. Es gab jedoch keinen Hinweis darauf, dass ein neuer Vertrag oder eine Anpassung vereinbart worden war.

Die später  vorgelegten Unterlagen waren ungeeignet, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über den 31. Mai 2019 hinaus zu beweisen

 

Entscheid des Bundesgerichts

Vor Bundesgericht brachte der Arbeitnehmer vor, das kantonale Gericht habe die Beweis ignoriert und sei in Willkür verfallen. Das Bundesgericht verneinte dies und schütze den vorinstanzlichen Entscheid:

4.

Le recourant aurait fait les frais d’une appréciation arbitraire des preuves.

Il répète sa thèse d’une confusion malvenue entre la démission de sa fonction d’exploitant et la résiliation de son contrat de travail. En outre, la cour cantonale aurait arbitrairement dénié toute portée probante aux pièces produites le 24 février 2019, censées établir la continuation de son activité.

En réalité, la cour cantonale n’a pas ignoré les offres de preuve qui lui avaient été soumises et ne leur a pas accordé une portée insoutenable. Elle a effectué une appréciation précisément motivée, à laquelle il peut être renvoyé (consid. 3 supra) dès lors qu’elle se révèle clairement dénuée d’arbitraire. Le recourant tente tout bonnement d’imposer son propre point de vue et sa version des faits sans parvenir à insuffler un quelconque sentiment d’arbitraire. A titre d’exemple, s’il pointe la „grande précision“ du „rapport de service“ daté du 30 juin 2019, il ne s’essaie pas à contrer sérieusement l’argument selon lequel il s’agit là d’une affirmation unilatérale non étayée par d’autres indices, le recourant ayant notamment échoué à fournir des témoignages probants sur la poursuite de son activité. Il ne nie pas ses propos selon lesquels il avait cessé de travailler au début du mois de juillet. 

Enfin, lorsqu’il évoque des éléments tels que „la mauvaise collaboration des nouveaux propriétaires“ lorsqu’il leur „posait des questions quant à l’administration du restaurant“, il se réfère à des faits non constatés dans le jugement attaqué dont la prise en compte est dès lors exclue, si tant est qu’ils soient pertinents.

Partant, ce premier grief se révèle infondé.

 

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Autor: Nicolas Facincani

 

 

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