Wettbewerbsverbote und verwandte nachvertragliche Bindungen gehören seit Langem zum arbeitsrechtlichen Instrumentarium. Im Rahmen der Publikationsreihe „Grundlagen für die Wirtschaftspolitik“ hat das Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) im Januar 2026 eine Studie unter dem Titel „Wettbewerbsverbote und verwandte Klauseln in der Schweiz“ publiziert. Diese liefert erstmals eine umfassende empirische Bestandesaufnahme zur Verbreitung und Ausgestaltung von Konkurrenzverboten und ähnlichen Klauseln in der Schweiz.
Die Studie beleuchtet nicht nur individuelle arbeitsvertragliche Beschränkungen, sondern auch unternehmensübergreifende Praktiken wie Abwerbe- und Lohnabsprachen. Für die juristische Praxis sind die Ergebnisse von besonderer Relevanz, da sie erhebliche Diskrepanzen zwischen geltendem Recht, vertraglicher Praxis und tatsächlicher Durchsetzung aufzeigen und Fragen nach Rechtskonformität, Information der Vertragsparteien sowie nach dem künftigen Regulierungsbedarf aufwerfen. Nachfolgend erfolgt eine Zusammenfassung der Studie.
Gegenstand der Untersuchung
Die Studie untersucht Konkurrenzverbote und verwandte Klauseln (u. a. Geheimhaltungsvereinbarungen, Abwerbeverbote betreffend Kunden oder Mitarbeiter sowie Rückzahlungsvereinbarungen für Ausbildungskosten oder Boni) im schweizerischen Arbeitsmarkt (Dan Andrews, Andrea Garnero und Sara Holttinen: „Non-compete and related clauses in Switzerland“. Grundlagen für die Wirtschaftspolitik Nr. 66. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern, Schweiz.). Grundlage bilden zwei neu konzipierte, repräsentative Umfragen der OECD unter Arbeitnehmern (rund 2’100 Befragte) und Arbeitgebern (rund 400 Unternehmen) im privaten Sektor. Ziel ist es, die tatsächliche Verbreitung, den Anwendungsbereich sowie die rechtliche Ausgestaltung dieser Klauseln empirisch zu erfassen und mit dem bestehenden rechtlichen Rahmen zu kontrastieren.
Ergebnisse
Verbreitung von Konkurrenzverboten
Ein zentrales Ergebnis ist die überraschend hohe Verbreitung von sogenannten Konkurrenzverboten: Zwischen 20 % und 25 % der Arbeitnehmer im privaten Sektor unterliegen einer entsprechenden Klausel. Dieses Niveau entspricht demjenigen anderer OECD-Staaten und widerlegt die Annahme, Wettbewerbsverbote seien in der Schweiz ein Randphänomen.
Anwendungsbereich über klassische Zielgruppen hinaus
Die Studie zeigt, dass Konkurrenzverbote nicht auf Kader, hochqualifizierte Tätigkeiten oder den Zugang zu Geschäftsgeheimnissen beschränkt sind. Sie finden sich in erheblichem Umfang auch bei:
- geringqualifizierten und geringverdienenden Arbeitnehmern,
- Angestellten mit befristeten Arbeitsverträgen,
- Teilzeitbeschäftigten, sowie
- Personen ohne Zugang zu vertraulichen Informationen.
Damit weicht die Vertragspraxis deutlich von der traditionellen rechtlichen Rechtfertigung solcher Klauseln ab.
Bündelung mehrerer restriktiver Klauseln
Mehr als die Hälfte der betroffenen Arbeitnehmer gibt an, drei oder mehr restriktiven Klauseln gleichzeitig zu unterliegen. Diese routinemässige Bündelung – insbesondere von Konkurrenz, Geheimhaltungs- und Abwerbeverboten – legt nahe, dass häufig standardisierte Vertragsmuster verwendet werden, ohne differenzierte Prüfung der Erforderlichkeit im Einzelfall.
Rechtliche Ausgestaltung und Durchsetzbarkeit
Formelle und materielle Mängel
- Ein erheblicher Teil der untersuchten Konkurrenzverbote weist formelle oder materielle Mängel auf:
- fehlende oder unklare Angaben zur Dauer,
- fehlende geografische oder sachliche Eingrenzung,
- übermässig weiter Anwendungsbereich.
Solche Klauseln sind nach Art. 340 ff. OR in vielen Fällen nicht oder nur eingeschränkt durchsetzbar.
Wahrnehmung der Arbeitnehmer („Chilling Effect“)
Trotz fraglicher Rechtsgültigkeit gehen viele Arbeitnehmer davon aus, dass die Klauseln verbindlich sind. Die Studie verweist auf einen erheblichen abschreckenden Effekt („Chilling Effect“): Auch rechtlich nicht durchsetzbare Konkurrenzverbote können faktisch die berufliche Mobilität hemmen, weil Arbeitnehmer eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen oder ihre Rechtsposition nicht kennen.
Der rechtliche Rahmen in der Schweiz
Gesetzliche Grundlagen im Obligationenrecht
Konkurrenzverbote unterliegen in der Schweiz den Art. 340–340c OR. Zulässig sind sie nur, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses Einblick in Kundenkreise oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse erhält und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnte. Zudem müssen sie nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen begrenzt sein. Die maximale Dauer beträgt grundsätzlich drei Jahre.
Praxis der Gerichte
Die Gerichte wenden regelmässig das Instrument des „Blue Pencilling“ an, indem sie übermässige Klauseln herabsetzen statt sie vollständig für nichtig zu erklären. Gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungen bestehen nicht, was die Abwägung zwischen Arbeitgeberinteressen und Freiheit der Berufsausübung weitgehend der richterlichen Einzelfallprüfung überlässt.
Abwerbe- und Lohnabsprachen zwischen Unternehmen
Neben individualvertraglichen Klauseln beleuchtet die Studie auch unternehmensübergreifende Praktiken. Fast die Hälfte der befragten Arbeitgeber gibt an, von Abwerbeverboten oder Lohnabsprachen in ihrer Branche Kenntnis zu haben. Solche Praktiken unterliegen nicht dem Arbeitsvertragsrecht, sondern dem Kartellrecht und sind – von eng begrenzten Ausnahmen abgesehen – unzulässig. Die Ergebnisse unterstreichen die zunehmende Bedeutung arbeitsmarktrelevanter Sachverhalte im Wettbewerbsrecht und den Handlungsbedarf der Wettbewerbsbehörden.
Schlussfolgerungen
Die Studie kommt zum Schluss, dass Wettbewerbsverbote und verwandte Klauseln in der Schweiz häufiger, breiter und rechtlich problematischer eingesetzt werden, als es der geltende Rechtsrahmen vorsieht. Für die juristische Praxis ergeben sich daraus mehrere Konsequenzen:
- erhöhter Beratungsbedarf bei der vertragskonformen Ausgestaltung,
- Bedeutung der Aufklärung von Arbeitnehmern über Reichweite und Durchsetzbarkeit,
- möglicher Bedarf an klareren Leitlinien oder verstärktem Vollzug, sowohl im Arbeits- als auch im Kartellrecht.
Insgesamt liefert die Studie eine fundierte empirische Grundlage für die laufende Diskussion über das angemessene Gleichgewicht zwischen legitimen Schutzinteressen der Arbeitgeber und der verfassungsrechtlich geschützten Wirtschaftsfreiheit der Arbeitnehmer.
Weitere Beiträge zum Konkurrenzverbot
- Arbeitsvertragliche Konkurrenzverbote
- Ungültigkeit von Konkurrenzverboten bei starker Kundenbindung
- Kurzübersicht nachvertragliches Konkurrenzverbot
- Verbot „jeder konkurrenzierender Tätigkeit“
- Gültigkeitsvoraussetzungen des Konkurrenzverbotes
- Semper fidelis?
- Konventionalstrafe im Arbeitsrecht
- Karenzentschädigung bei fehlendem Konkurrenzverbot
- Nebenbeschäftigungen
- Nebentätigkeiten – wenn eine Arbeit zu wenig ist
- Die allgemeine Treuepflicht des Arbeitnehmers
- Kundenabwerbung vor und nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses
- Kundenabwerbung durch Arbeitnehmer
- Wegfall des Konkurrenzverbots
- Konkurrenzverbot – nur gültig bei Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse
- Ungültigkeit von Konkurrenzverboten bei starker Kundenbindung
- Ungültigkeit des Konkurrenzverbots eines Treuhänders
- Ohne Bonus kein Konkurrenzverbot
- Fehlen der örtlichen Beschränkung im Konkurrenzverbot
- Keine Praxisänderung zum Verzicht auf die Karrenzentschädigung
- Konkurrenzverbot – Karenzentschädigung
- Vorsorgliche Massnahmen bei Verletzung des Konkurrenzverbotes
- Konkurrenzverbot im Personalverleih: Bundesgericht bestätigt Konventionalstrafe
Autor: Lukas Gayler
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