Seit 40 Jahren haben Frau und Mann gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Die Charta der Lohngleichheit wurde 2016 lanciert. Dadurch bekräftigen Behörden, staatsnahe Betriebe und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag, Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich umzusetzen und zu fördern – als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane. Das gemeinsame Engagement sollte ein Signal an öffentliche und private Arbeitgebende aussenden.

Bis heute haben 17 Kantone, 128 Gemeinden und der Bund sowie 93 Unternehmen unterzeichnet.

Seit der Lancierung der Charta haben verschiedenste Verwaltungen und Betriebe in der ganzen Schweiz ihr Engagement intensiviert (siehe hierzu die Broschüre «Auf dem Weg zur Lohngleichheit»).

 

Inhalt der Charta für Lohngleichheit

Die Charta der Lohngleichheit hat den folgenden Inhalt:

Die Charta fordert den öffentlichen Sektor und die staatsnahen Betriebe aller föderalen Ebenen auf, ihre Kompetenzen und ihre Partnerschaften für die Lohngleichheit zu nutzen.

Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist ein Grundprinzip der Bundesverfassung und ein Grundwert unserer Gesellschaft. Dem öffentlichen Sektor kommt in der Förderung der beruflichen Gleichstellung und der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung eine Vorbildfunktion zu.

Die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor bekräftigt die Entschlossenheit, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Sie manifestiert den Willen von Bund, Kantonen, Gemeinden und staatsnahen Betrieben, sich als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane bzw. bei ihren Beschaffungen für die Lohngleichheit einzusetzen. Gestützt auf diese Charta setzen sich die Unterzeichnenden für folgende Anliegen ein:

  1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung bzw. im eigenen Betrieb nach anerkannten Standards.
  3. Öffentlicher Sektor: Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
  4. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsund/oder Subventionswesens bzw. im Rahmen der Beschaffungen durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  5. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Um das Engagement zu vereinfachen, stellt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG den Unterzeichnenden der Charta unter www.gleichstellung-schweiz.ch eine Internetplattform bereit, auf der allen Verwaltungen und Unternehmen Informationen und Instrumente zur Verfügung stehen: Statistiken, rechtliche Grundlagen, Analyse-Tool Logib, Tutorials, Helpline, Hinweise auf Workshops, Selbstdeklaration der Anbieterin/des Anbieters, Liste mit Fachpersonen usw.

 

Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit

An seiner Sitzung vom 9. Dezember hat der Bundesrat in Erfüllung eines Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) den Bericht zur «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit» verabschiedet. Mithilfe von 18 Massnahmen will er das Potenzial der Charta besser ausschöpfen.

Mit der Annahme des Postulats 20.4263 WBK-N «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit» wurde der Bundesrat unter anderem beauftragt, zu zeigen, wie die Charta breiter abgestützt werden kann. Im nun verabschiedeten Bericht des Bundesrats wird eine wachsende Dynamik rund um das Thema der Lohngleichheit festgestellt, insbesondere im Zuge der Revision des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 2020. Diese beinhaltet eine Lohngleichheitsanalyse für Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden. So hätten Kantone, Gemeinden und staatsnahe Betriebe beispielhafte Massnahmen für die Förderung der Lohngleichheit entwickelt. Potenzial für Verbesserungen gibt es bei der Charta indes bei der Anzahl der unterzeichnenden Gemeinden und staatsnahen Betriebe sowie bei der Umsetzung konkreter Massnahmen durch die Unterzeichnenden.

Zur Stärkung der Charta Lohngleichheit ergreift der Bundesrat 18 Massnahmen, darunter auch die folgenden (sämtliche Massnahmen finden sich im Bericht des Bundesrats):

  • Im Lohngleichheitsanalyse-Instrument des Bundes (Logib) kommt derzeit eine sogenannte Toleranzschwelle von 5 Prozent zur Anwendung. Der Bundesrat will nun prüfen, ob die Toleranzschwelle angepasst werden soll.
  • Das Monitoring zur Umsetzung der Charta soll verbessert werden. Der Bundesrat will dafür eine öffentliche Plattform erstellen, auf der neue Entwicklungen regelmässig abgebildet werden.
  • Bund, Kantone und Gemeinden sollen sich im Bereich der Lohngleichheit besser vernetzen. Der Bundesrat will daher einen Charta-Vorstand aus Mitgliedern von Bund, Kantonen und Gemeinden schaffen, um Massnahmen zu koordinieren und den Informationsaustauch sicherzustellen.

Die Umsetzung des Postulats WBK-N 20.4263 ist auch eine der prioritären Massnahmen der Gleichstellungsstrategie 2030, die vergangenes Jahr verabschiedet wurde.

 

Weitere Beiträge zur Gleichstellung der Geschlechter:

 

Autor: Nicolas Facincani

 

Weitere umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden sie hier.