Ab sofort stellt der Bund den Arbeitgebenden die Online-Anwendung Logib Lohnsystem zur Verfügung. Damit können Unternehmen und Organisationen ein einfaches Funktions- und Lohnsystem erstellen, das auf geschlechtsneutralen Kriterien basiert. Dadurch wird das Risiko einer Lohndiskriminierung reduziert.
Logib Lohnsystem eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen, die Unterstützung bei der Einführung oder Überprüfung ihres Lohnsystems suchen. Die Online-Anwendung nimmt die Anforderungen der Funktionen (z.B. spezifisches Fachwissen) und die Belastungen (z.B. Arbeit in lauter Umgebung), die mit der Ausübung der Funktion verbunden sind, als Grundlage für die Erstellung eines Lohnsystems. Dies ermöglicht ein transparentes Lohnsystem, das auf klaren und nicht diskriminierenden Kriterien beruht. Damit schaffen Arbeitgebende eine Basis für mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern und reduzieren den administrativen Aufwand bei der Lohnfindung, etwa bei Neueinstellungen oder Beförderungen. An der Entwicklung und Erprobung der Anwendung waren verschiedene Expertinnen und Experten sowie Unternehmen beteiligt. Mit den bereits bestehenden Logib-Anwendungen Logib Modul 1 und Logib Modul 2 können Arbeitgebende Lohngleichheitsanalysen durchführen.
Lohnunterschiede in der Schweiz
In der Schweiz sind Arbeitgebende zur Lohngleichheit verpflichtet. Laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 2020) des Bundesamts für Statistik beträgt der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern durchschnittlich 7,8% (LSE 2018: 8,1%). Das macht für Frauen pro Monat ein Minus von 717 Franken aus. Die LSE 2018 hat ausserdem gezeigt, dass der unerklärte Anteil am Lohnunterschied bei kleineren Unternehmen überdurchschnittlich hoch ist.
Zentrales Anliegen des Bundes
Die Förderung der Lohngleichheit ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Sie ist ein zentrales Element der Gleichstellungsstrategie 2030, die der Bundesrat 2021 verabschiedet hat. Die Ergänzung von Logib um eine Funktionalität zur Erstellung eines einfachen, geschlechtsneutralen Funktions- und Lohnsystems ist eine von 18 Massnahmen, die der Bundesrat im Bericht «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit» im Dezember 2022 verabschiedet hat. Dies in Erfüllung des Postulats 20.4263 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N).
Anwendungen zur Stärkung der Lohngleichheit
Mit Logib Modul 1, Logib Modul 2 und Logib Lohnsystem stellt der Bund drei kostenlose Anwendungen zur Verfügung, die Arbeitgebende wirksam bei der Auffindung und Beseitigung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden unterstützen. Diese Instrumente zur Förderung der Lohngleichheit stossen international auf Anerkennung. So wurden Logib Modul 1 und 2 von der Equal Pay International Coalition (EPIC), welche von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), UN Women und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gegründet wurde, mit dem Label «EPIC Good Practice» ausgezeichnet.
FAQ
Das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann hat hierzu einen Fragen und Antworten Katalog erarbeitet, der nachfolgend wiedergegeben werden soll.
Können die aus der Verwendung von Logib Modul 1 oder Modul 2 exportierten Daten für Logib Lohnsystem verwendet werden?
Ja. Sie können die nach Ihrer Lohngleichheitsanalyse mit Logib Modul 1 und Modul 2 exportierten Datenblätter direkt in Logib Lohnsystem einlesen und dort weiterbearbeiten.
Bei einer Analyse mit Logib Modul 2 habe ich Lohnunterschiede in unserem Unternehmen festgestellt. Kann Logib Lohnsystem zur Verbesserung der Situation beitragen?
Ja. Sie erhalten vertiefte Einblicke in Ihre bestehende Lohnpraxis und können diese strukturiert analysieren. Logib Lohnsystem ermöglicht es Ihnen genau zu bestimmen, wie sich die betreffenden Funktionen anhand ihrer Anforderungen und Belastungen in das gesamte System Ihres Unternehmens einfügen, und wo Sie Korrekturen prüfen können.
Die Löhne werden bei uns massgeblich durch GAV und den Arbeitsmarkt bestimmt. Können wir Logib Lohnsystem trotzdem anwenden?
Ja. Der verfassungsrechtliche Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» gilt für Arbeitgebende unabhängig davon, ob ein GAV existiert oder nicht. Entsprechend lässt sich mit Logib Lohnsystem erkennen, ob sich das Prinzip einer auf Anforderungen und Belastungen basierenden Lohnsystematik in der von GAV- und Marktlöhnen geprägten Praxis widerspiegelt oder nicht. Sie sehen, welche Funktionen bzw. Personen auffällig sind und können gezielt Lösungen erarbeiten.
Kann ich die Arbeit mit Logib Lohnsystem unterbrechen und später darauf zurückkommen?
Wenn Sie die Arbeit unterbrechen möchten, können Sie die bearbeiteten personen- und funktionsbezogenen Daten zwecks Sicherung jederzeit unter «Export Datenblatt» herunterladen. Die Excel-Datei kann anschliessend wieder in das Webtool eingelesen werden.
Ich habe Logib Lohnsystem angewendet. Was sind die nächsten Schritte?
Logib Lohnsysteme zeigt auf, wie verschiedene Funktionen bezüglich Anforderungen und Belastungen zueinanderstehen.
Sie können nun für alle Mitarbeitenden individuell prüfen, ob Lohnmassnahmen angezeigt sein könnten. Wenn Sie Personen in einer bestehenden Funktion neu einstellen, gibt Ihnen das Lohnband der jeweiligen Lohnklasse Auskunft darüber, welcher Lohn im internen Quervergleich angebracht wäre. Dafür konsultieren Sie die für das jeweilige Alter angegebenen betragsmässigen Ober- und Untergrenzen des jeweiligen Lohnbandes, welche im Excel-File der Ergebnisse ersichtlich sind.
Auf welchen Browsern funktioniert Logib Lohnsystem?
Logib Lohnsystem wurde auf Edge, Chrome und Firefox getestet. Auf diesen Browsern ist der Support gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Informatik (BIT) gewährleistet.
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Autor: Nicolas Facincani