In der Schweiz gibt es verschiedene Kategorien von Feiertagen. An oberster Stelle der schweizerischen Feiertagsregelung steht der 1. August (Bundesfeiertag). An diesem gilt ein Arbeitsverbot – wobei das Arbeitsgesetz gewisse Ausnahmen vorsieht. Zudem handelt es sich bei diesem Feiertag aufgrund der entsprechenden Bestimmung in der Bundesverfassung um einen bezahlten Arbeitstag.

Sodann gibt es die kantonalen Feiertage. Die Kantone können gemäss Arbeitsgesetz bis zu acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichstellen, wobei sie diese frei wählen können. Die Kantone sind somit frei, religiöse (etwa der Dreikönigstag), patriotische oder politische Feiertage (etwa der 1. Mai) als Feiertag zu bestimmen. Der Neujahrstag, die Auffahrt und der Weihnachtstag sind die einzigen Feiertage, die alle Kantone als gesetzlich dem Sonntag gleichgestellt haben.

An diesen acht Feiertagen gilt für Betriebe, die dem Arbeitsgesetz unterstellt sind, auch das Sonntagsarbeitsverbot. Beschäftigungen sind nur mit Bewilligungen erlaubt. Es sei denn, es liege eine allgemeine Ausnahme vor. Viele Kantone haben neben den acht Feiertagen auch sogenannte Ruhetage definiert. Hier bestimmt das kantonale Recht, was erlaubt ist und was nicht.

 

Kantonale Regelung massgebend

Es ist somit am kantonale Recht zu bestimmen, ob der Pfingstmontag ein dem Sonntag gleichgestellter Feiertag sein soll, an welchem das Sonntagsarbeitsverbot gelten soll und Beschäftigungen nur mit Bewilligung erlaubt sind.

Wie unterschiedlich die verschiedenen Regeln ausgestaltet sind, soll anhand der nachfolgenden Kantone aufgezeigt werden.

 

Kanton Zürich

Die Feiertage werden im Kanton Zürich im kantonalen Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz definiert. Diese sind gemäss §1: Neujahrstag, Karfreitag,Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag und Stephanstag (26. Dezember). Diese öffentlichen Ruhetage werden im Sinne des Arbeitsgesetzes den Sonntagen gleichgestellt. Der Pfingstmontag gilt somit im Kanton Zürich als Feiertag, wo nicht gearbeitet wird.

Das kantonale Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetz des Kantons Zürich definiert sodann den Begriff der hohen Feiertage. Als solche gelten: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischer Bettag und Weihnachtstag. An hohen Feiertagen gilt zusätzlich zum Arbeitsverbot ein Verbot verschiedener Tätigkeiten:

Schiessübungen, b) Umzüge und Demonstrationen, c) Schaustellungen, d) kommerzielle Ausstellungen, e) öffentliche Versammlungen nicht religiöser Natur, f) Sportveranstaltungen, Tanzveranstaltungen, Konzertveranstaltungen, Theatervorstellungen und Filmvorführungen; ausgenommen sind Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden.

Besondere Anlässe und Veranstaltungen, welche dem Charakter des hohen Feiertages nicht widersprechen, können durch die Gemeinde bewilligt werden.

 

Kanton Nidwalden

Der Kanton Nidwalden hat das Gesetz über die öffentlichen Ruhetage erlassen. Gemäss diesem sind Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und Weihnachtstag den Sonntagen gleichgestellt. Sodann gilt der Josefstag (19. März) als Feiertag, der allerdings nicht dem Sonntag gleichgestellt ist. Sodann geltend die von den politischen Gemeinden in einem Reglement bezeichneten weiteren Feiertage als öffentlicher Ruhetag.

An öffentlichen Ruhetagen sind Tätigkeiten und Veranstaltungen untersagt, welche die dem Sonn- oder Feiertag angemessene Ruhe und Würde ernstlich stören, Ausnahmen vorbehalten. Sodann sind Verkaufsgeschäfte an öffentlichen Ruhetagen geschlossen zu halten.

Der Pfingstmontag ist somit im Kanton Nidwalden nicht als Feiertag definiert. In der Regel wird an diesen Tagen auch nicht gearbeitet und die lokalen Geschäfte bleiben geschlossen.

 

Kanton Aargau

Kompliziert ist es etwa im Kanton Aargau. Mit dem kantonalen Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht (EG ArR; SAR 961.200) werden die Feiertage nach § 6 für Bezirke und Gemeinden des Kantons durch den Regierungsrat unterschiedlich festgelegt. Es somit für jeden Bezirk im Kanton Aargau einzeln zu prüfen, welche Feiertage gelten. Beim Karfreitag handelt es sich aber um einen Feiertag, welcher in allen Bezirken gilt.

 

Übersicht zum Pfingstmontag

In den folgenden Kantonen ist der Pfingstmontag ein gesetzlicher Feiertag:

  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Genf
  • Graubünden
  • Jura
  • Schaffhausen
  • St. Gallen
  • Thurgau
  • Waadt
  • Zürich.

In den Kantonen Glarus, Schwyz, Uri und Tessin ist der Pfingstmontag ein Ruhetag.

In den nachfolgenden Kantonen ist der Pfingstmontag kein öffentlicher Feiertag, dennoch herrscht an diesem Tag in vielen Gemeinden Arbeitsruhe (es kann hier nicht auf die einzelnen gesetzlichen Grundlagen eingegangen werden):

  • Freiburg
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Zug

Im Kanton Wallis ist der Pfingstmontag kein Feiertag. Hier wird an diesem Tag regulär gearbeitet.

In den Kantonen Aargau und Solothurn ist der Pfingstmontag gesetzlicher Feiertag nur in einigen Gemeinden. Die Regelungen können hier variieren.

 

Andere Regeln im Zivilprozessrecht möglich

Die vorgenannten Ausführungen beziehen sich im Wesentlichen auf das Arbeitsrecht und die entsprechenden Ruhetagregelungen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass kantonale Gerichtsorganisationsgesetze usw. andere Regelungen vorsehen.

Für die Berechnungen von Fristen ist sodann jeweils auf das Verzeichnis «Gesetzliche Feiertage und Tage, die in der Schweiz wie gesetzliche Feiertage behandelt werden» abzustellen. Dieses Verzeichnis gestützt auf Artikel 11 des Europäischen Übereinkommens vom 16. Mai 1972 über die Berechnung von Fristen (SR 0.221.122.3) und ist für die Schweiz am 28. April 1983 in Kraft getreten.

 

Was bedeutet Pfingsten?

Wikipedia beantwortet dies Frage wie folgt:

Pfingsten (von griechisch πεντηκοστὴ ἡμέρα pentēkostē hēméra, deutsch ‚fünfzigster Tag‘; lat. Dominica Pentecostes) ist ein christliches Fest. Der Festinhalt ist die Sendung des Geistes Gottes zu den Jüngern Jesu und seine bleibende Gegenwart in der KircheIkonografisch wird Pfingsten auch Aussendung des Heiligen Geistes oder auch Ausgießung des Heiligen Geistes genannt. Der Pfingstsonntag ist der 50. Tag der Osterzeit, also 49 Tage nach dem Ostersonntag, und kann zwischen dem 10. Mai (frühester Termin) und dem 13. Juni (spätester Termin) liegen.

Im Neuen Testament wird in der Apostelgeschichte erzählt, dass der Heilige Geist auf die Apostel und Jünger herabkam, als sie zum jüdischen Fest Schawuot (τὴν ἡμέραν τῆς πεντηκοστῆς ‚zum Tag des Fünfzigsten‘) in Jerusalem versammelt waren (Apg 2,1–41 EU). Dieses Datum wird in der christlichen Tradition auch als Gründung der Kirche verstanden.

 

Weitere Beiträge zum Ferienrecht (Auswahl):

 

Autor: Nicolas Facincani 

 

Weitere umfassende Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie hier.

 

Umfassende Informationen zum Gleichstellungsgesetz finden Sie hier.