Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bleibt ein ernstzunehmendes Thema in der Schweiz. Eine aktuelle Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) liefert neue, repräsentative Daten zu diesem Problem – sowohl aus Sicht der Arbeitnehmenden als auch der Arbeitgebenden.
Verbreitung und Betroffenheit
Die Studie zeigt, dass mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden (52%) in ihrem bisherigen Erwerbsleben mindestens einmal sexistische oder sexuelle Belästigung erlebt hat. Frauen sind mit 58,8% deutlich häufiger betroffen als Männer (45,9%).
In den letzten 12 Monaten berichteten rund 30% der Arbeitnehmenden von entsprechenden Vorkommnissen, bei Frauen liegt der Wert bei 34,5%, bei Männern bei 26,5%. Besonders häufig betroffen sind jüngere Angestellte, Personen in Ausbildung, Hilfskräfte sowie Mitarbeitende mit Schicht-, Abend- oder Nachtarbeit.
Die meisten Vorfälle ereignen sich direkt am Arbeitsplatz, in Gemeinschaftsräumen wie Kantinen oder Pausenräumen, und häufig auch bei betriebsbezogenen Anlässen außerhalb der regulären Arbeitszeit, etwa Weihnachtsessen oder Betriebsausflügen. Vorgesetzte sind häufiger als Täterinnen oder Täter involviert, Frauen erleben Belästigungen jedoch auch öfter durch Kolleg:innen derselben Hierarchiestufe.
Arten von Belästigung
Die häufigsten Formen sind:
- Abwertende oder obszöne Sprüche und Witze
- Unerwünschte persönliche Anspielungen
- Sexuell aufgeladene Geschichten oder Inhalte
- Unerwünschte körperliche Kontakte
Schwere Formen wie sexuelle Erpressung oder Übergriffe sind seltener, treten aber in allen Branchen auf.
Wahrnehmung und Folgen
Die subjektive Betroffenheit zeigt, dass rund ein Drittel der Arbeitnehmenden in ihrem Berufsleben sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz empfunden hat. Frauen sind mit 43,8% deutlich stärker betroffen als Männer (17,3%). Die Auswirkungen reichen von Schamgefühlen über Verschlechterung des Arbeitsklimas bis hin zu Kündigungswünschen.
Interessant ist, auch wenn die Anzahl potenziell belästigender Vorfälle leicht zurückgegangen ist, empfinden Betroffene diese häufiger als störend oder belästigend, was auf eine gestiegene Sensibilisierung und veränderte Wahrnehmung hinweist.
Betriebliche Massnahmen
81% der befragten Betriebe verfügen über Massnahmen gegen sexuelle Belästigung. Dazu gehören:
- Interne und externe Anlaufstellen für Betroffene
- Null-Toleranz-Regelungen in Leitbild oder Reglement
- Regelungen zu Beschwerde- und Meldeverfahren
Weniger umgesetzt sind Schulungen von Führungskräften, Sensibilisierung der Mitarbeitenden oder Bereitstellung von Informationsmaterial. In kleineren Betrieben und im Tessin sind Maßnahmen tendenziell seltener.
Wissensstand zu Rechten und Pflichten
Sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende haben erhebliche Wissenslücken bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen. Nur etwa 20% der Angestellten kennen alle relevanten Rechte und Pflichten, und bei den Arbeitgebenden sind 85% in mindestens einem Punkt unsicher.
Empfehlungen der Studie
Die Autoren der Studie formulieren drei zentrale Handlungsfelder:
- Prävention: Anerkennung sexueller Belästigung als strukturelles Problem, Sensibilisierung und Schulung auf allen Ebenen, klare Null-Toleranzpolitik, Orientierung an Good-Practice-Beispielen.
- Intervention: Einrichtung niederschwelliger Melde- und Unterstützungsstrukturen, Verantwortung bei Arbeitgebenden verankern, gesetzliche Anpassungen prüfen.
- Forschung: Vertiefte Analysen in KMUs, Evaluation bestehender Reglemente, geschlechtsspezifische und kulturelle Unterschiede untersuchen.
Fazit
Die Studie zeigt: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weiterhin weit verbreitet, hat tiefgreifende Auswirkungen auf Betroffene und das Arbeitsklima und erfordert kontinuierliche Präventions- und Interventionsmaßnahmen. Sensibilisierung, rechtliche Klarheit und eine Kultur der Null-Toleranz sind entscheidend, um Arbeitsplätze sicher und respektvoll zu gestalten.
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Autor: Nicolas Facincani