Anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Gleichstellungsgesetzes (GlG) hat die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) am 15. Juni 2026 das neue Wissensportal «equality law – Alles zum Gleichstellungsgesetz» lanciert. Die dreisprachige Plattform bündelt mehr als 1’400 Gerichts- und Schlichtungsfälle aus der ganzen Schweiz.

 

Mehr als nur publizierte Gerichtsurteile

Für die arbeitsrechtliche Praxis besonders interessant ist, dass die Datenbank nicht nur Gerichtsurteile erfasst. Gerade im Gleichstellungsrecht spielt das Schlichtungsverfahren eine erhebliche Rolle.

Nach Angaben der SKG gelangten fast 80 Prozent der bekannten Fälle aus der Deutschschweiz nie vor Gericht. In vielen Fällen wird bereits im Schlichtungsverfahren eine Einigung erzielt; andere Verfahren werden nach der Schlichtung nicht weitergeführt. Wer sich bei der rechtlichen Beurteilung eines Falles ausschliesslich auf publizierte Gerichtsurteile stützt, erhält deshalb nur einen Ausschnitt der tatsächlichen Rechtsanwendung.

Die Dokumentation von Schlichtungsverfahren kann insbesondere Hinweise darauf geben, welche Sachverhalte in der Praxis als mögliche Diskriminierungen aufgegriffen werden und welche Lösungen in solchen Verfahren gefunden werden.

 

Rechtsprechung aus allen Landesteilen

Das neue Portal führt drei bislang sprachregional getrennte Angebote aus der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin zusammen. Damit steht die Rechtsprechung zum Gleichstellungsgesetz erstmals zentral für die ganze Schweiz zur Verfügung. Die Datenbank soll laufend mit neuen Entscheiden ergänzt werden.

Neben den dokumentierten Fällen enthält die Plattform auch Informationen zum Verfahren, Literaturhinweise, Hilfsmittel und Hinweise auf Weiterbildungsangebote. Sie richtet sich insbesondere an Juristinnen und Juristen, ist aber auch für andere mit Gleichstellungsfragen befasste Personen zugänglich.

 

Breites Spektrum arbeitsrechtlicher Diskriminierungen

Das Gleichstellungsgesetz verbietet seit 1996 Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. Während sich Verfahren zunächst insbesondere mit Lohndiskriminierungen beschäftigten, betreffen neuere Fälle vermehrt auch diskriminierende Kündigungen, namentlich im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft, sowie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Das Portal ermöglicht damit einen praxisnahen Überblick über die Anwendung des GlG in sehr unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Konstellationen.

 

Bedeutung für die arbeitsrechtliche Praxis

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Gerichte und Schlichtungsbehörden ist die neue Plattform eine interessante zusätzliche Recherchequelle. Gerade weil ein erheblicher Teil der Gleichstellungsfälle nicht zu einem publizierten Gerichtsurteil führt, kann die systematische Erfassung von Schlichtungsverfahren eine bislang bestehende Informationslücke zumindest teilweise schliessen.

Auch für die Beratung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden dürfte die Datenbank hilfreich sein. Sie ermöglicht es, konkrete Sachverhalte mit bereits behandelten Fällen zu vergleichen und die Risiken eines Verfahrens nach dem Gleichstellungsgesetz besser einzuschätzen.

Mit «equality law – Alles zum Gleichstellungsgesetz» steht damit neu eine gesamtschweizerische und laufend ergänzte Informationsquelle zur Verfügung, die bei Fragen zu Lohndiskriminierung, diskriminierender Kündigung, Schwangerschaft und Mutterschaft, sexueller Belästigung und weiteren Diskriminierungstatbeständen künftig zur Standardrecherche gehören dürfte.

 

Weitere Beiträge zur Gleichstellung der Geschlechter:

 

Autor: Nicolas Facincani

 

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